Grundbuch
Das Grundbuch enthält die an Grundstücken bestehenden dinglichen Rechte wie Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte usw.
Inhaltsverzeichnis
Aufgabe
Das Grundbuch ist ein staatliches Register der dinglichen Rechte an Grundstücken. Die Begründung, Änderung, Übertragung und Aufhebung solcher Rechte erfolgt grundsätzlich durch Eintragung im Grundbuch. Zusammen mit der amtlichen Vermessung leistet es damit einen entscheidenden Beitrag für die Sicherung des Grundeigentums.
Notariate
Im Kanton Zürich sind die Notariate staatlich (Amtsnotariat). Ihnen obliegen auch die Aufgaben des Grundbuch- und Konkursamtes. In ihrer Funktion als Grundbuchamt übernehmen die Notariate die Führung des Grundbuches für die in ihrem Amtskreis gelegenen Grundstücke.
Aus rechtlichen Gründen können Eigentümer von Grundstücken im Kanton Zürich nicht online abgefragt werden. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Notariat.
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Kontakt
Notariatsinspektorat des Kantons Zürich