Sachgerechter Umgang mit Boden

Bei Bauvorhaben ist mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass Böden so wenig wie möglich beansprucht und weder verdichtet noch vermischt werden.

Richtlinien

Bodenschutz auf Baustellen heisst, Bodenverluste zu minimieren und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Bei der Planung und Ausführung von bodenrelevanten Arbeiten sind im Kanton Zürich die «Richtlinien für Bodenrekultivierungen» und das Merkblatt «Umgang mit Boden bei Bauvorhaben» massgebend.

Beachten Sie folgende Vorgaben:

  • Minimieren Sie die Gefahr von Bodenbelastungen
  • Vermeiden Sie Bodenverdichtungen  
  • Vermeiden Sie Vermischungen von Boden
  • Schaffen oder verschleppen Sie keine Schadstoffbelastung
Ein Dumper fährt auf einer bodenschonenden Piste
Ein Dumper fährt auf einer bodenschonenden Piste. Quelle: Fachstelle Bodenschutz

Bodenkundliche Baubegleitung

In der Regel ist es für die Bauausführung von Vorhaben mit einer Beanspruchung von mehr als 5000 Quadratmeter Boden erforderlich, eine Fachperson beizuziehen.

Wir empfehlen, die Fachperson bereits für die Ausführungsplanung beizuziehen.

Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Achten Sie bei der Flächenplanung auf den Boden und nutzen Sie z. B. möglichst versiegelte Flächen.
  • Planen Sie bodenrelevante Arbeitsprozesse. Vermeiden Sie z. B. den Abtrag von Oberboden auf Pisten und Installationsplätzen.
  • Planen Sie ausreichende, günstige Zeitfenster für Bodenarbeiten bei trockenen Bedingungen ein.
  • Setzen Sie leichte Maschinen mit geringer Bodenpressung und grosser Reichweite ein.
  • Befahren Sie den Boden nicht unnötig.
  • Schützen Sie den Boden mit geeignetem Schutzkörper, z. B. Baggermatratzen, Kieskoffer.

  • Säen Sie den Boden rechtzeitig vor der Beanspruchung an.
  • Legen Sie Schutzkörper direkt auf dem Oberboden (Humus) an.
  • Grenzen Sie Pisten, Installationsflächen etc. klar ab.
  • Weisen Sie die Bauausführenden an.

  • Achten Sie auf die Bodenfeuchte und passen Sie gegebenenfalls Arbeitsprogramm und Arbeitstechnik an.
  • Vermeiden Sie es, feuchte, plastische Böden zu bearbeiten und zu befahren; unterbrechen Sie die Arbeiten bei Nässe.
  • Ermitteln Sie die Abtragsmächtigkeiten für Oberboden (häufig 25 Zentimeter) und Unterboden (ca. 30 bis 70 Zentimeter).
  • Achten Sie darauf, Ober- und Unterboden getrennt voneinander abzutragen und zwischenzulagern.
  • Bauen Sie Boden ohne Verdichtung ein.
  • Säen Sie Bodenzwischenlager und rekultivierte Böden unverzüglich an (Klee-Gras, Luzerne).
  • Setzen Sie bei der Folgebewirtschaftung nur leichte Maschinen mit geringem Flächendruck ein.
  • Beginnen Sie die Folgebewirtschaftung mit Grünland ohne Beweidung und Eingrasung.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Bodenschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 78

E-Mail

bodenschutz@bd.zh.ch

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