Befugnis zur Privaten Kontrolle Rück- und Umbau beantragen

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt

    Dieses Gesuchsformular richtet sich an natürliche oder juristische Personen, welche die Befugnis zur Privaten Kontrolle im Fachbereich Rück- und Umbau von Bauten und Anlagen (§§ 4-7 bzw. Anhang Ziffer 3.11 der Besonderen Bauverordnung I, BBV I) im Kanton Zürich erlangen möchten und die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

  2. Bevor Sie starten

    Für natürliche Personen

    Die Anforderungen an die Fachpersonen finden sich im nachfolgenden PDF.

    Die Gesuche um Erteilung der Befugnis werden von der Kommission Private Kontrolle beurteilt. Diese Kommission tagt in der Regel drei Mal im Jahr.

    Für die Erteilung der Befugnis zur Privaten Kontrolle wird pro Fachbereich eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie beträgt für den ersten Fachbereich 400 Franken und für jeden weiteren 200 Franken. Ab dem zweiten Jahr wird zur Deckung des Aufwandes für Administration, Information und Vollzugshilfen eine Jahresgebühr von 200 Franken erhoben.

    Ein guter Leumund ist Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis (§ 5 BBV I). Zur Beurteilung ist mit dem Gesuch ein Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister einzureichen (Bestellung siehe Abschnitt 03 Benötigte Unterlagen).

    Die Erteilung der Befugnis setzt einen Einführungskurs voraus (§ 5 BBV I). Der Einführungskurs findet je nach Nachfrage jährlich statt.

    Die Kommission Private Kontrolle oder deren Beauftragte sind berechtigt, ergänzende Unterlagen einzufordern oder Auskünfte einzuholen (§ 6 BBV I).

    Für juristische Personen

    Juristischen Personen kann die Befugnis erteilt werden, wenn sie mindestens eine natürliche Person im festen Anstellungsverhältnis beschäftigt, welche die Befugnis im Fachbereich Rück- und Umbau von Bauten und Anlagen hat. Juristische Personen sind nur so lange zur Privaten Kontrolle befugt, als sie befugte Personen im festen Anstellungsverhältnis beschäftigen. Entfällt diese Voraussetzung, ist das Sekretariat Private Kontrolle unverzüglich zu informieren.

    Die Gesuche um Erteilung der Befugnis werden von der Kommission Private Kontrolle beurteilt. Diese Kommission tagt in der Regel drei Mal im Jahr.

    Für die Erteilung der Befugnis zur Privaten Kontrolle wird pro Fachbereich eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie beträgt für den ersten Fachbereich 400 Franken und für jeden weiteren 200 Franken. Ab dem zweiten Jahr wird zur Deckung des Aufwandes für Administration, Information und Vollzugshilfen eine Jahresgebühr von 200 Franken erhoben.

    Die Kommission Private Kontrolle oder deren Beauftragte sind berechtigt, ergänzende Unterlagen einzufordern oder Auskünfte einzuholen (§ 6 BBV I).

  3. Benötigte Unterlagen

    Vorteile:

    • Unterlagen zur Beurteilung der Grundausbildung (Naturwissenschaftlicher oder technischer Berufs- oder Hochschulabschluss.), z.B. Kopien von Diplomen, Fähigkeitszeugnissen.
    • Unterlagen zur Beurteilung der Fachausbildung (Mindestens 4-tägige Ausbildung im Bereich Diagnose von Gebäudeschadstoffen bei einem Ausbildner gemäss Liste Suva oder gleichwertige in- oder ausländische Ausbildung), z.B. Kopien von Diplomen, Fähigkeitszeugnissen.
    • Ausgefüllte und unterschriebene Excel-Tabelle zum Nachweis der Berufserfahrung (Anzahl abhängig von Grund- und Fachausbildung, mindestens 1’000 Arbeitsstunden im Bereich Gebäudeschadstoffe).
    • Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister (max. 1 Monat alt). Bestellung unter strafregister.admin.ch.
  4. Gesuch einreichen

    Personentyp
    Privatperson oder juristische Person

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Persönliche Angaben

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Gemäss Diplom oder Fähigkeitszeugnis

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Festnetz oder Mobile

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    Geschäftsadresse

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Für Korrespondenz

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Wird auch als Rechnungsadresse verwendet

    Haben Sie bereits Befugnis zur Privaten Kontrolle in einem anderen Fachbereich?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Mitarbeitende

    Die folgenden Personen besitzen die Befugnis zur Privaten Kontrolle als natürliche Person.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Siehe letzte Rechnung Jahresgebühren Private Kontrolle

    Grundausbildung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Naturwissenschaftlicher oder technischer Berufs- oder Hochschulabschluss

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Fachausbildung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Mindestens 4-tägige Ausbildung im Bereich Diagnose von Gebäudeschadstoffen bei einem Ausbildner gemäss Liste Suva oder gleichwertige in- oder ausländische Ausbildung

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Unterlagen hochladen
    Unterlagen zur Beurteilung Grundausbildung

    Diplome/Fähigkeitszeugnisse (gemäss erwähnter Grundausbildung)

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    Unterlagen zur Beurteilung Fachausbildung

    Diplome/Fähigkeitszeugnisse (gemäss erwähnten Fachausbildungen)

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    Unterlagen zur Beurteilung der Berufspraxis

    Projektauflistung gemäss Excel-Vorlage, mindestens 1'000 Stunden

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    Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister

    maximal 1 Monat alt

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    Bestätigung der Angaben
    Bestätigung

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    Vielen Dank.

    Das Gesuch wurde übermittelt.

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  5. Wie es weiter geht

    Wir kontaktieren Sie in den nächsten Tagen.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Energie

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 43 21

Kontaktperson Administration: Elisabeth Hartung

E-Mail

energie@bd.zh.ch