Rechtsetzungsprojekt egovpartner: Start der Vernehmlassung
Mitteilung 28.09.2026
Mit dem Rechtsetzungsprojekt egovpartner soll die langfristige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich Digitalisierung und digitale Transformation der Verwaltungen des Kantons und der Gemeinden geschaffen werden. Die Bewilligung für egovpartner ist gegenwärtig bis Ende 2029 befristet. Damit die Zusammenarbeitsorganisation egovpartner dauerhaft Bestand haben kann, muss sie in einer entsprechenden Rechtsgrundlage verankert werden.
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egovpartner wurde 2012 als ein partnerschaftliches Netzwerk von Kanton und Gemeinden gegründet und im Projekt «Blue Deal» 2019-2021 erneuert und neukonstituiert. Der Regierungsrat hat 2021 die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden gutgeheissen (RRB Nr. 823/2021) und bewilligte einen Versuch im Sinne von § 83 des Gemeindegesetzes mit anschliessender Evaluation. Angesichts der positiven Evaluationsergebnisse hat der Regierungsrat die Staatskanzlei beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für den dauerhaften Betrieb von egovpartner zu erarbeiten (RRB Nrn. 222/2025 511/2026). Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 971/2026 die Staatskanzlei ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zum Gesetz über die Zusammenarbeitsorganisation egovpartner durchzuführen.
Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton im bisherigen Versuchsbetrieb gestaltet sich gemäss der Zusammenarbeitsvereinbarung «egovpartner» (RRB Nr. 823/2021). Die Bewilligung für egovpartner ist gegenwärtig bis Ende 2029 befristet (RRB Nr. 222/2025, Dispositiv I). Damit die Zusammenarbeitsorganisation egovpartner dauerhaft Bestand haben kann, muss sie in einer entsprechenden Rechtsgrundlage verankert werden. Ziel des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens ist es zudem, Durchgängigkeit zu schaffen und Synergien zwischen Gemeinden und Kanton zu realisieren, damit Verwaltungsgeschäfte rasch, unkompliziert und ohne Medienbrüche abgewickelt werden können. Als Form der Zusammenarbeitsorganisation ist eine kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit vorgesehen. Mit Inkrafttreten der kantonalrechtlichen Grundlagen sollen alle politischen Gemeinden und der Kanton verpflichtend Teil der Anstalt werden.
Bei der Ausarbeitung des Vernehmlassungsentwurfes wurde der Einbezug der Perspektiven von Gemeinden und Kanton durch entsprechende Vertretungen im Projekt- und Fachausschuss sichergestellt. Zudem wurden verschiedene Inhalte in mehreren Workshops mit Gemeinde- und Kantonsvertretungen erarbeitet. So wurden die wichtigsten Anspruchsgruppen schon vor der ordentlichen Vernehmlassung eng eingebunden.
Die Vernehmlassung wurde am 25. September 2026 eröffnet und läuft bis zum 18. Dezember 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/vernehmlassungen.html (Suchbegriff «Gesetz über egovpartner»). Weitere Informationen zum Rechtsetzungsprojekt egovpartner finden Sie zudem auf der egovpartner Website.
Für Fragen zum Rechtsetzungsprojekt stehen Ihnen die Geschäftsstelle egovpartner und insbesondere der Projektleiter Simon Burgherr (simon.burgherr@sk.zh.ch) gerne zur Verfügung.
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