Förderprogramm Energie geht 2026 unverändert weiter

Die Fördermassnahmen und Fördersätze für energetische Gebäudesanierungen bleiben im kommenden Jahr unverändert.

Mit dem Förderprogramm Energie unterstützt der Kanton Zürich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dabei, die Energie in ihren Gebäuden effizienter zu nutzen und fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen. Nachdem die Baudirektion das Förderprogramm auf Anfang 2025 punktuell angepasst hat, wird es 2026 unverändert weitergeführt.

Finanziert wird das Förderprogramm zum einen aus dem Rahmenkredit 2023–2026, den der Kantonsrat gesprochen hat, zum anderen mit Mitteln aus der national erhobenen CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Die vom Stimmvolk angenommene Abschaffung des Eigenmietwerts und das gegenwärtig auf Bundesebene diskutierte Sparprogramm (Entlastungpaket 2027) haben auf das Förderprogramm 2026 keine Auswirkung.

Geförderte Massnahmen

Der Kanton Zürich spricht Fördergelder für folgende Massnahmen:

Ersatz einer fossilen Heizung mit einer/einem

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärmepumpe)
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz

Zusätzlich wird die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems (z. B. beim Ersatz von dezentralen Elektroheizungen) finanziell unterstützt.

Bei Gebäudesanierungen

  • Wärmedämmungen von Dach, Wand und Boden (+ Bonus für Gebäudehülleneffizienz)
  • Modernisierung nach Minergie-ECO-Standard

Weiteres

  • Beratungsberichte (z. B. GEAK Plus)
  • Thermische Solaranlagen
  • Biogasanlagen
  • Energieplanungen

Weitere Informationen zum Förderprogramm: zh.ch/energiefoerderung

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