Sicher baden rund um Schiffsanlegestellen

Rund um die Anlegestellen der Fahrgastschiffe besteht für Badende grosse Gefahr. Aus diesem Grund besteht im Umkreis von 100 Metern ein Bade-, Schwimm- und Tauchverbot.

Oben auf der Brücke stehen die Kapitäne und steuern die grossen Fahrgastschiffe sicher auf den Zürcher Gewässern. Bei der Anfahrt an die Anlegestellen oder beim Ablegen sind sie besonders gefordert. Denn die grossen Schiffe haben einen langen Bremsweg und nur eingeschränkte Wendigkeit. Beim Ablegen arbeiten die Maschinen hochtourig, und an den Antriebsschrauben entsteht eine Sogwirkung.

Befinden sich während diesen Fahrmanövern in der Nähe der Schiffe Schwimmerinnen und Schwimmer, begeben sie sich in eine lebensbedrohliche Gefahr. Deshalb besteht im Umkreis von 100 Metern um einen Anlegesteg der Fahrgastschifffahrt ein Bade-, Schwimm- und Tauchverbot. Vor Ort weisen Tafeln auf die Gefahr und das geltende Verbot hin. Dieses ist in der Binnenschifffahrtsverordnung in Artikel 77 geregelt.

Die Verletzungsgefahr für Schwimmerinnen und Schwimmer durch Schiffe und Boote besteht aber nicht nur rund um die Anlegestege der Fahrgastschifffahrt. Daher gilt das Verbot auch im Bereich von Hafeneinfahrten, sobald die Schifffahrt durch Personen im Wasser beeinträchtigt wird. Ebenfalls ist es verboten, an fahrende Schiffe heranzuschwimmen oder sich an ihnen festzuhalten.

Wer sich nicht daran hält, riskiert seine Gesundheit und eine Busse von 50 Franken. Das muss nicht sein. Daher gilt es, in öffentlichen Gewässern die markierten Badebereiche zu benützen und die Hafenanlagen und Anlegestellen den Schiffen zu überlassen – aus Rücksicht gegenüber den Schiffsführerinnen und Schiffsführern und der eigenen Gesundheit zuliebe.

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