40 Jahre Autobahnvignette – Kleber, E-Vignette und Betrüger
Fachfrage 17.01.2025
Vor 40 Jahren wurde die Autobahnvignette eingeführt. Im ersten Monat hatte jedes vierte von der Kantonspolizei Zürich kontrollierte Fahrzeug keine Autobahnvignette, wie die «Neue Zürcher Zeitung» damals berichtete. Heute hat sich dies normalisiert und die Einhaltung der Vignettenpflicht ist gut. Betrüger versuchen aber zu profitieren.
Mit der bekannten farbigen Klebevignette erhebt der Bund in der Schweiz eine Gebühr für die Benützung der Nationalstrassen. Dabei fallen nur nationale Schnellstrassen der 1. und 2. Klasse unter die Gebührenpflicht. Im Kanton Zürich sind dies die Autobahnen 1, 3, 4, 7, 11 und 15 sowie die Autobahnteilstücke in die Stadt Zürich A1H und L sowie A3W. Bei der A11 handelt es sich um das Autobahnteilstück der Flughafenautobahn von der Verzweigung Zürich-Nord bis zur Ausfahrt Kloten-Süd.
Die Klebevignette muss bei Motorfahrzeugen mit Frontscheibe auf die Innenseite der Scheibe geklebt werden. Dabei muss sie von aussen gut sichtbar sein, darf aber die Sicht durch die Scheibe nicht behindern. Sie soll hinter dem Rückspiegel oder am fahrerseitigen Rand der Frontscheibe angebracht werden. Bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern muss die Vignette an einem leichtzugänglichen Fahrzeugteil angebracht werden, das nicht auswechselbar ist.
Seit dem Jahr 2023 bietet der Bund die E-Vignette an. Im Unterschied zur Klebevariante, ist die elektronische Variante mit dem Kontrollschild verknüpft. Über den offiziellen Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (www.e-vignette.ch) kann die Vignette erworben werden.
Daneben sind auch inoffizielle und in der Regel deutlich teurere Angebote sowie betrügerische Seiten online zu finden. Wie Kriminelle vorgehen, um Kreditkartendaten zu stehlen, und was dagegen getan werden kann, erklärt cybercrimepolice.ch (https://www.cybercrimepolice.ch/de/fall/vorsicht-beim-kauf-der-e-autobahnvignette/)
Wer nicht sicher ist, ob auf sein Kontrollschild bereits eine E-Vignette gelöst ist, kann dies auf dem offiziellen Portal des Bundes prüfen. Diese Funktion steht allerdings nur zur Verfügung, wenn beim Erwerb die Erlaubnis zur öffentlichen Einsehbarkeit erteilt wurde.
Die Autobahnvignette ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig sowie für den Dezember davor und den Januar danach. Das bedeutet, dass Fahrzeuge auf den Nationalstrassen spätestens ab dem 1. Februar eine für das aktuelle Jahr gültige Vignette benötigen. Im Rahmen der verkehrspolizeilichen Tätigkeit kontrolliert die Polizei, ob eine Vignette vorhanden ist und ob diese korrekt angebracht wurde. Dies geschieht visuell oder durch die Online-Kontrolle der E-Vignette auf der Plattform des Bundes.
Die Vignette gehört mittlerweile zum Autofahren, und die Pflicht wird gut eingehalten. So musste die Kantonspolizei Zürich im letzten Jahr nur rund 600-mal eine Ordnungsbusse ausstellen oder in Kombination mit anderen Straftaten eine Anzeige verfassen. Das Fälschen oder Manipulieren der Vignette ist übrigens keine gute Idee: 2023 wurden im Kanton Zürich fünf Personen bei der Staatsanwaltschaft verzeigt, weil sie eine gefälschte oder manipulierte Vignette verwendet hatten.