Gesetzesrevision SchKG per 01.01.2025: Betreibung auf Konkurs
Mitteilung 13.12.2024
Ab dem 1. Januar 2025 wird für jeden im Handelsregister eingetragenen Schuldner die eingeleitete Betreibung auf Konkurs fortgesetzt (Art. 39 SchKG).
Für juristische Personen sowie im Handelsregister eingetragene natürliche Personen bringt die SchKG-Revision weitreichende Änderungen. Bisher endete das Verfahren bei offenen öffentlich-rechtlichen Forderungen häufig mit einem Pfändungsverlustschein, der kaum Auswirkungen auf die Weiterführung des Betriebs hatte. Ab 2025 führt die Nichtbegleichung solcher Forderungen jedoch zur Eröffnung des Konkursverfahrens, was das Ende der operativen Tätigkeit eines Unternehmens bedeuten kann.
Das kantonale Steueramt Zürich empfiehlt, bei Zahlungsschwierigkeiten möglichst frühzeitig mit der Amtsstelle in Kontakt zu treten.
Kantonales Steueramt Zürich
Abteilung Steuerbezug
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