«Viel hilft viel» - Kontrolle von hochdosierten Vitamin D-Präparaten

Schweizerinnen und Schweizer verfügen vor allem in den Wintermonaten aufgrund der schwachen Sonneneinstrahlung über zu wenig Vitamin D. Die Ergänzung der normalen Ernährung durch Supplemente wird empfohlen. Doch Achtung, zu viel des Guten birgt Gefahren. Das Kantonale Labor hat Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D geprüft und bei einem Drittel davon Mängel festgestellt.

Vitamin D ist für die Gesundheit unerlässlich. Es reguliert den Calciumspiegel im Blut und hilft so z. B. der Erhaltung gesunder Zähne und Knochen und unterstützt diverse weitere Körperfunktionen. Über die normale Ernährung wird aber nur ein geringer Teil der nötigen Menge aufgenommen. Bedeutsam ist in erster Linie die körpereigene Produktion in der Haut bei Sonneneinstrahlung. Im Winter ist diese aber zu schwach, weshalb Fachleute dazu raten, in der dunklen Jahreszeit zu Supplementen zu greifen. Vorsicht ist allerdings vor einer Überdosierung geboten. Sie führt zu erhöhten Gehalten an Calcium im Blut, was wiederum Muskelschwäche, Gefässverkalkung, Nierensteine und viele weitere Probleme zur Folge haben kann. Die körpereigene Bildung hingegen ist so ausgelegt, dass es nicht zu einer Überdosis kommen kann.

Löffel in den ein ein Nahrungsergänzungsmittel getropft wird
Typische Darreichungsform eines Vitamin D-Präparats in Form von Tropfen Quelle: Kantonales Labor Zürich, Mirjam Widmer

In einer Untersuchung von 23 Nahrungsergänzungsmitteln (Tabletten, Kapseln, Tropfen etc.) wurde geprüft, ob der auf der Verpackung deklarierte Gehalt an Vitamin D auch tatsächlich enthalten war. Die Angaben auf den Etiketten versprachen 10 bis maximal 70 Mikrogramm (µg) pro empfohlener Tagesportion. Ernährungsfachleute schlagen, je nach Alter und Risikogruppe, die Aufnahme von 10-20 µg pro Tag vor.

Bei 3 Erzeugnissen stimmte der Inhalt nicht mit der Gehaltsangabe überein. In einem Fall enthielten Vitamin-Tropfen nur marginale Spuren des Vitamins anstelle der deklarierten 60 µg/Portion. In einer Probe Kapseln war die Unterdosierung mit -24 % (53 anstatt 70 µg/Kapsel) weniger dramatisch, aber immer noch sehr gross. Ein drittes Produkt in der Form von angereicherten Gummibärchen enthielt dafür 143 µg statt der angegebenen 50 µg. Erlaubt sind höchstens 70 µg. Aufgrund dieser massiven Überdosierung konnte eine Gesundheitsschädlichkeit nicht ausgeschlossen werden. Die nach toxikologischer Bewertung sichere Zufuhr von maximal 100 µg war deutlich überschritten. Deshalb wurde das Produkt nicht nur beanstandet, sondern ein Rückruf von den Konsumentinnen und Konsumenten verfügt.

Neben der analytischen Untersuchung wurde auch die Kennzeichnung der Proben geprüft. Diese war bei 7 Erzeugnissen mangelhaft. Auffallend waren häufige Abweichungen bei der Werbung, wurde doch mit Anpreisungen über einen angeblichen gesundheitlichen Nutzen hausiert, die über den zulässigen Rahmen hinausgingen. Auch hier gilt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht mit fragwürdigen Versprechungen getäuscht werden dürfen. Insgesamt wurden 8 von total 23 Nahrungsergänzungsmitteln beanstandet.
 

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