Nährwertangaben – eine schöne Bescherung?
Mitteilung 03.01.2023
Nährwertangaben informieren uns über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Diese Angaben müssen innerhalb bestimmter Toleranzen liegen, sonst sind sie täuschend. Rund 200 Proben wurden 2022 überprüft. 36 davon waren wegen zu hohen Abweichungen zu beanstanden.
Die Angaben zu Fett, Protein oder Zucker zeigen uns als Kundinnen und Kunden, wieviel von diesen Nährstoffen in einem Lebensmittelmittel enthalten sind und sie beeinflussen unseren Kaufentscheid. Wir wollen uns darauf verlassen können, dass auch so viel drin ist wie draufsteht.
Im Grundsatz sind die Hersteller verpflichtet, die Nährwerte eines Lebensmittels zu deklarieren. Aufgrund von natürlichen Schwankungen bei den Rohstoffen und unvermeidbaren Abweichungen im Herstellprozess dürfen die Nährwertangaben innerhalb bestimmter Toleranzen vom tatsächlichen Gehalt abweichen. Beispielsweise dürfen bei einem deklarierten Proteingehalt von 20 g/100 g die Messwerte im Bereich von 16.0 bis 24.0 g/100 g liegen. Wird ein Nährstoff allerdings besonders ausgelobt (nährwertbezogene Angabe), gelten schärfere Spielregeln. Werden die Toleranzen überschritten, entspricht der deklarierte Gehalt nicht mehr den Tatsachen und die Angabe wird als täuschend beanstandet. Wir haben genau hingeschaut und Nährwertangaben bei 203 Produkten überprüft und dazu 545 Analysen durchgeführt. Dazu wurden unterschiedliche Lebensmittelkategorien überprüft wie z. B. Milch, Getreide, Nüsse, Würste, vegane Produkte, Joghurt, Müesli, Guetzli usw.
Das Fazit ist ernüchternd: Bei jeder sechsten Probe stimmte mindestens eine Nährwertangabe nicht. Am häufigsten entsprach die Deklaration des Fettgehalts nicht den Tatsachen, aber auch beim Protein, den Kohlenhydraten oder den Ballaststoffen gab es immer wieder zu grosse Abweichungen. Entweder war deutlich weniger oder mehr von einem Nährstoff drin als draufsteht.
Die Situation war je nach Lebensmittelkategorie unterschiedlich: Bei Milch und Joghurt waren Abweichungen selten. Hingegen waren die Nährwertangaben bei den Nüssen und beim Nussgebäck bei 38 % der Proben nicht korrekt. Auch bei veganen Produkten gab es bei 29 % der Proben Angaben, die nicht den Tatsachen entsprachen. Die Graphik zeigt eine Übersicht zu den Ergebnissen. Insgesamt hat das Kantonale Labor Zürich in diesem Jahr 36 Beanstandungen wegen nicht korrekten Nährwertangaben aussprechen müssen.
Wie kommt es dazu, dass die deklarierten Werte nicht stimmen? Hier einige Erklärungen dafür:
- Die Betriebe haben die Nährwerte bisher nur berechnet, aber nie analytisch er- mittelt.
- Bei Anpassungen in der Rezeptur oder im Prozess ging es vergessen, die Nähr- wertangaben zu überprüfen.
- Änderungen in der Spezifikation von Rohstoffen wurden nicht berücksichtigt.
- Natürliche Schwankungen in der Zusammensetzung der Rohstoffe.
- Die Abweichung war bekannt, aber es wurde noch altes Verpackungsmaterial aufgebraucht.
- Die Betriebe sind mit der korrekten Angabe der Nährwerte überfordert oder messen ihnen nicht die nötige Aufmerksamkeit zu.
- Die Selbstkontrolle der Betriebe fokussiert auf andere Themen wie z.B. Rück- stände und Kontaminanten, vernachlässigt aber die Nährwertangaben.
Die verantwortlichen Betriebe wurden aufgefordert, Massnahmen zur Korrektur zu ergreifen, damit die Angaben fortan stimmen. Nicht korrekte Nährwertangaben stellen zwar für die meisten Personen keine Gefahr für die Gesundheit dar. Aber wir wollen uns zu Recht darauf verlassen können, dass diese Angaben stimmen. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass tatsächlich so viel Nährstoffe in den Produkten drin sind wie draufsteht.
Das Kantonale Labor Zürich wird mit seinen Kontrollen weiterhin genau hinschauen und wo nötig eingreifen.
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