Angeschnallt! Doch sind die hübschen Nuggiketten auch sicher?

Der Nuggi ist für ein Baby oft unentbehrlich. Damit er nicht verloren geht, wird er an die Nuggikette angehängt. Diese kann an der Kleidung des Babys befestigt werden. Das beliebte Geschenk für Babys wird von verschiedenen Produzentinnen und Produzenten online oder im Verkaufsladen angeboten. Nuggiketten sind praktisch, Teile davon können aber verschluckt werden und es besteht die Gefahr, dass diese das Baby strangulieren, falls die Ketten zu lang sind.

Wer gewerblich mit Nuggiketten handelt, muss die gesetzlichen Vorgaben kennen und respektieren. In der Spielzeugverordnung sind dazu europäische Normen aufgelistet, die eingehalten werden müssen. Für «Schnüre und Ketten an Spielzeug, vorgesehen für Kinder unter 18 Monaten» ist eine Länge von maximal 22 cm vorgeschrieben. Mit dieser Begrenzung soll sichergestellt werden, dass das Kleinkind die Nuggikette nicht vollständig um den Hals wickeln kann. Der durchschnittliche Halsumfang eines Kindes im Alter von Geburt bis 36 Monate beträgt 24 cm. Somit besteht kein Strangulationsrisiko, wenn die vorgeschriebene Länge nicht überschritten wird.
Die Befestigungsvorrichtung am Kleidungsstück birgt zudem eine Erstickungsgefahr. Für verschluckbare Befestigungsvorrichtungen schreibt die Schnullerhalter-Norm darum Ventilationslöcher in definierter Grösse vor.

4 verschiedene personalisierte Nuggiketten
Zulässige Nuggikette mit einer Länge von 22 cm und Ventilationslöchern an der Befestigungsvorrichtung. Quelle: Quelle: Kantonales Labor Zürich

Die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen liegt in der Verantwortung des Herstellers bzw. Inverkehrbringerin. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss diese sicherstellen, dass ihre Produkte die rechtlichen Anforderungen einhalten.
Das Kantonale Labor Zürich hat zehn Unternehmen kontrolliert, die Nuggiketten anbieten. Alle Betriebe halten sich an die maximale Länge von 22 cm. Die Schweizer Lieferantinnen und Lieferanten des Zubehörs hatten die Herstellerinnen und Hersteller denn auch über die Längen-Beschränkung informiert, weshalb diesbezüglich keine Beanstandung ausgesprochen werden musste.

Bei der Online-Bestellung von personalisierten Nuggiketten wird die Anzahl Buchstaben bei allen kontrollierten Anbietern beschränkt. Dennoch kam bei einer Inspektion die Frage auf, ob die Herstellerin und der Hersteller auch längere Ketten produzieren dürfe, falls die Kundin und der Kunde das Risiko übernehme. Offenbar gebe es viele Anbieterinnen und Anbieter, die unbesorgt viel zu lange Nuggiketten verkaufen.
Eine weitere Online-Anbieterin berichtete, dass immer wieder Kundenreklamationen eingehen, weil die Nuggiketten zu kurz seien. Ein Bastelladen, der das Material zum selber knüpfen von Nuggiketten anbietet, hat die rechtliche Anforderung von 22 cm maximaler Länge mit einem kleinen Hinweis am Verkaufsregal aufgeführt. Die Nuggiketten, die der Laden als Beispiele ausstellte, waren jedoch fast doppelt so lang. Die Begründung der vor Ort anwesenden Verkäuferin war, dass zu kurze Nuggiketten unpraktisch seien. Die Verkäuferin wurde daraufhin vom Betriebsverantwortlichen geschult.

Bei der Herstellung und Verwendung von Nuggiketten ist Folgendes zu beachten:

  • Produzieren Sie Ihre Kette maximal in einer Länge von 22 cm.
  • Kontrollieren Sie die Nuggikette vor jedem Gebrauch. Verwenden Sie die Ketten bei den ersten Anzeichen von Beschädigungen oder Mängeln nicht mehr! Es könnten sich verschluckbare Kleinteile lösen und es besteht Erstickungsgefahr.
  • Verwenden Sie ausschliesslich Ketten mit einer maximalen Länge von 22 cm und verlängern Sie niemals die Nuggikette, sonst besteht Strangulationsgefahr.
  • Befestigen Sie die Nuggikette niemals an Schnüren, Bändern, Trägern oder losen Teilen der Kleidung. Auch hier besteht sonst Strangulationsgefahr.

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