Zum Stand der digitalen Barrierefreiheit
Mitteilung 15.02.2022
Der kantonale Webauftritt soll für alle Menschen mit möglichst wenig Hürden zugänglich sein. Welche Ziele der Kanton dabei anstrebt und wo er auf diesem Weg steht, macht er erstmals in einer «Erklärung zur Barrierefreiheit» transparent.
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Der Kanton Zürich ist verpflichtet und bestrebt, den digitalen Informationszugang für möglichst viele Menschen hürdenfrei zu gestalten. Deshalb baut er Barrieren für Menschen mit physischen und geistigen Beeinträchtigungen mehr und mehr ab. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Webauftritt des Kantons.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zum Stand dieser Bestrebungen hat der Kanton nun erstmals in einer «Erklärung zur Barrierefreiheit» publiziert. Diese wird regelmässig aktualisiert und umfasst folgende Angaben:
- An welchen internationalen und schweizerischen Standards sowie rechtlichen Grundlagen zur digitalen Barrierefreiheit sich der Kanton orientiert.
- Wie barrierefrei der kantonale Webauftritt derzeit ist und wo noch Hindernisse bestehen.
- Bis wann welche Hürden abgebaut werden sollen.
- Welche Bereiche nicht barrierefrei gemacht werden und warum.
- Der Kanton Zürich plant ausserdem, sich an regelmässigen Reviews durch den Bund zu beteiligen. Deren Resultate werden jeweils ebenfalls publiziert.
Anlaufstelle zum barrierefreien Informationszugang
Neu gibt es ausserdem eine offizielle Anlaufstelle beim Kanton für Anliegen rund um die digitale Barrierefreiheit. Der entsprechende Kontakt ist Bestandteil der «Erklärung zur Barrierefreiheit».
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Kontakt
Staatskanzlei - Digitale Verwaltung, Barrierefreiheit
Ihre Anlaufstelle für Fragen und Anregungen rund um den barrierefreien Informationszugang.