Zum Stand der digitalen Barrierefreiheit

Der kantonale Webauftritt soll für alle Menschen mit möglichst wenig Hürden zugänglich sein. Welche Ziele der Kanton dabei anstrebt und wo er auf diesem Weg steht, macht er erstmals in einer «Erklärung zur Barrierefreiheit» transparent.

Der Kanton Zürich ist verpflichtet und bestrebt, den digitalen Informationszugang für möglichst viele Menschen hürdenfrei zu gestalten. Deshalb baut er Barrieren für Menschen mit physischen und geistigen Beeinträchtigungen mehr und mehr ab. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Webauftritt des Kantons.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen zum Stand dieser Bestrebungen hat der Kanton nun erstmals in einer «Erklärung zur Barrierefreiheit» publiziert. Diese wird regelmässig aktualisiert und umfasst folgende Angaben:

  • An welchen internationalen und schweizerischen Standards sowie rechtlichen Grundlagen zur digitalen Barrierefreiheit sich der Kanton orientiert.
  • Wie barrierefrei der kantonale Webauftritt derzeit ist und wo noch Hindernisse bestehen.
  • Bis wann welche Hürden abgebaut werden sollen.
  • Welche Bereiche nicht barrierefrei gemacht werden und warum.
  • Der Kanton Zürich plant ausserdem, sich an regelmässigen Reviews durch den Bund zu beteiligen. Deren Resultate werden jeweils ebenfalls publiziert. 

Anlaufstelle zum barrierefreien Informationszugang

Neu gibt es ausserdem eine offizielle Anlaufstelle beim Kanton für Anliegen rund um die digitale Barrierefreiheit. Der entsprechende Kontakt ist Bestandteil der «Erklärung zur Barrierefreiheit».

Kontakt

Staatskanzlei - Digitale Verwaltung, Barrierefreiheit

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