Marktkontrolle am Uster Märt

Kennen Sie den Uster Märt? Der Anlass Ende November mag vielleicht über die Region Zürcher Oberland hinaus weniger bekannt sein, doch für die Marktfahrer-Branche handelt es sich nach anderen grösseren Märkten an verschiedenen Orten in der Schweiz oft um den letzten Event vor der Winterpause. Die Kinder Usters und der umliegenden Gemeinden bekommen sogar schulfrei. Der Uster Märt gilt als einer der ältesten Warenmärkte im Kanton Zürich, reichen seine Ursprünge doch bis ins Mittelalter zurück.

Natürlich gehören an einen Warenmarkt auch Verpflegungsstände, welche für das leibliche Wohl der Marktbesucher sorgen. Am Uster Märt mischten sich die Lebensmittelkontrolleurinnen und Kontrolleure unter die schau- und kauflustigen Besucher und zogen warm eingepackt, ausgerüstet mit Regenschutz, Thermometer und Schreibblock in Zweiergruppen los.

Mit drei Teams wurden in einem Tag 190 Verkaufs- und Verpflegungsstände kontrolliert.

Lebensmittelkontrolleurin begutachtet ein Fleischerzeugnis
Lebensmittelkontrolleurin bei der Arbeit. Quelle: Kantonales Labor Zürich, M. Reiser

Die Beobachtungen und Feststellungen waren durchzogen. Neben vielen einwandfreien Ständen musste bei rund einem Drittel der kontrollierten Marktfahrer auf Mängel hingewiesen werden. Zwar waren es zumeist nur Kleinigkeiten, doch musste immer wieder erklärt werden, dass die geltenden Kennzeichnungsvorschriften auch am professionellen Marktstand zu befolgen sind.

Ebenfalls gehört es im Umgang mit offenen Lebensmitteln grundsätzlich zur guten Hygienepraxis, dass man sich am oder in unmittelbarer Nähe des Standes die Hände gründlich waschen kann. Die Verwendung von Desinfektionsmittel, die in den letzten Jahren im Zuge der Corona-Pandemie aufgekommen ist, mag gut und recht sein. Sie kann ihre optimale Wirkung aber nur entfalten, wenn die Hände zuvor korrekt gereinigt wurden. Desinfektionsmittel und erst recht Handschuhe können darum das Händewaschen nicht ersetzen. Vielen Standbetreibern scheint dies nicht bewusst zu sein. So musste die Lebensmittelkontrolle diese prinzipielle Regel etliche Male wiederholen und in Erinnerung rufen.


Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure haben bei ihren Standbesuchen mit Augenmass geprüft und den Ermessensspielraum genutzt: Mängel, die rasch behoben werden konnten, wurden nicht administrativ abgehandelt. Darum war es lediglich in wenigen Einzelfällen nötig, einen schriftlichen Rapport zu erstellen, der dann auch die Erhebung einer Gebühr zur Folge hatte.
 

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