Manche treibens bunt – Viele Mängel bei Limonaden

Es ist heiss, eine kühle Erfrischung tut not. Da kommt die spritzige Limonade mit dem schön nach Frucht klingenden Namen gerade recht. Doch was ist da drin? Das Kantonale Labor hat 30 Erfrischungsgetränke auf Zusatzstoffe untersucht und die Kennzeichnung beurteilt. Das Resultat ist ernüchternd, 80 % fallen durch.

Wer vor dem Regal mit den in allen Farben schillernden Limonaden steht, hat die Qual der Wahl. Orange, Grapefruit, Heidel-, Him- und sonstige Beeren – es gibt sie in allen möglichen Geschmacksrichtungen. Lebensmittelrechtlich gehören Limonaden zu den sogenannt «aromatisierten Getränken» und die Hersteller dürfen, was die Beigabe von Zusatzstoffen angeht, aus dem Vollen schöpfen. Währenddem zuhause ein Spritzer Zitrone für ein leckeres Getränk reicht, setzt die Industrie Farb- und Konservierungsstoffe, Süssungsmittel, Säureregulatoren und mehr ein. Diese Zusatzstoffe sind erlaubt, dürfen aber die festgelegte Höchstmenge nicht überschreiten und müssen auf der Etikette deklariert werden. Damit die Wässer nach etwas schmecken, muss noch etwas Frucht hinein; oder aber man behilft sich mit einem simplen Aroma.

Das Foto zeigt blaue Limonade mit Zitronenschnitz
Blaue Zitronenlimonade Quelle: Kantonales Labor Zürich, Mirjam Widmer

Die Untersuchung von 30 Limonaden aus der Schweiz, dem europäischen Ausland sowie aus Übersee hat mannigfaltige Mängel aufgedeckt. Im Labor fielen 3 Getränke auf. Eine der Brausen enthielt zu viel des synthetischen Farbstoffes Chinolingelb (E 104), eine andere zu viel des Konservierungsstoffes Benzoesäure (E 210). Bei einem dritten Produkt war die Zugabe des Süssungsmittels Acesulfam K (E 950) nicht auf der Etikette deklariert. Die Kennzeichnung von 24 Erzeugnissen entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Auffallend oft war die Beschriftung nicht wie gefordert leicht lesbar. So war bei 16 Produkten entweder die Schriftgrösse zu klein, der Kontrast der Schrift auf den farbigen Etiketten zu gering oder die Angaben durch andere Kennzeichnungselemente überdeckt. Die Nährwertdeklaration von 13 Limonaden war ungenügend. Zum Teil fehlten einzelne Angaben zu den enthaltenen Nährstoffen oder die eigentlich obligatorische Angabe fehlte gar ganz. Bemerkenswert ist auch der Anteil an Getränken, die sich besser darstellten als sie eigentlich sind. Obwohl nur mit Aromastoffen aromatisiert und mit Farbstoffen gefärbt, wurde mit Hinweisen auf – nicht enthaltenen – Fruchtsaft geworben. Aber eine Limonade mit Mandarinenaroma darf nun halt mal nicht mit «Mandarino» beworben werden. Eine solche Auslobung gibt einen Mehrwert vor, den so ein Produkt nicht hat. Bei 5 Erzeugnissen wurde diese Konsumententäuschung beanstandet. Einzelne weitere Abweichungen bei der Beschriftung führten ebenfalls zu Beanstandungen.

Zusammenfassend muss konstatiert werden, dass Limonaden vielfach die gesetzlichen Regelungen nicht einhalten. Erstaunliche 80 % der Erzeugnisse unserer Kontrolle wiesen Mängel auf, oft sogar mehrere. Die Hersteller und Verkäufer sind gefordert, diesen bitteren Nachgeschmack zu korrigieren.

Das Foto zeigt farbige Limonaden
Farbige Limonaden Quelle: Kantonales Labor Zürich, Mirjam Widmer

Kontakt

Kantonales Labor

Adresse

Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Route (Google)

 

Telefon

+41 43 244 71 00

Telefon


Bürozeiten

Montag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr

E-Mail

info@kl.zh.ch

Für diese Meldung zuständig: