Verbotener Duft
Mitteilung 08.12.2022
Bärte sind in Mode und wollen gepflegt werden. Viele Produkte enthalten jedoch allergene Duftstoffe – auch verbotene.
In einer Ostschweizer Schwerpunktkampagne wurden 28 Rasur- und Bartpflegeprodukte durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen AVSV St. Gallen unter anderem auf Schwermetalle, Konservierungsmittel und allergene Duftstoffe untersucht. Fast zwei Drittel davon mussten beanstandet werden.
Im Kanton Zürich wurden für diese Kampagne 10 Proben bei lokalen Herstellern und Importeuren erhoben. Davon waren 6 zu beanstanden. Ein Aftershave und ein Bartöl enthielten den seit März 2022 verbotenen Duftstoff Lilial (Butylphenyl Methylpropional), ein weiteres «Beard Oil» das ebenfalls verbotene Lyral. Zum Teil war bereits aus der Deklaration der Produkte ersichtlich, dass diese Stoffe enthalten sind. Der Höchstwert für ein weiteres Allergen war in einem Öl überschritten.
Bei anderen Produkten fehlten Angaben zu allergenen Duftstoffen in der Kennzeichnung. In einen Fall fehlten die Angaben zu einem Konservierungsmittel.
Allergene in Kosmetika können Hautreizungen wie Rötung, Bläschen oder Schwellungen auslösen. Sie dürfen daher nur beschränkt verwendet werden. Die einer Regelung unterstellten Stoffe in Kosmetika sind in den Anhängen der europäische Verordnung Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel geregelt, welche auch in der Schweiz Gültigkeit haben.
Die Liste der Bestandteile muss in mengenmässig absteigender Reihenfolge auf Kosmetika angegeben werden. In Produkten, die auf der Haut verbleiben, müssen allergene Duftstoffe ab einem Gehalt von 0.001 % deklariert werden.
Die betroffenen Inverkehrbringer nahmen die Produkte vom Markt oder sorgten für die entsprechenden Korrekturen in der Kennzeichnung.
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