Nicht verkehrsfähige Bambusbecher sind immer noch im Angebot

Bedarfsgegenstände aus Kunststoff mit Pflanzenteilen wie Maisfasergeschirr oder Bambusbecher waren im Trend. Sie erweckten den Anschein, natürlich und nachhaltig zu sein. Das Geschirr ist aber weder gesundheitlich unbedenklich noch rechtskonform.

Der verwendete Kunststoff für Bambusgeschirr besteht in der Regel aus Melaminharz, das aus den Ausgangssubstanzen Formaldehyd und Melamin besteht. Die Fasern von Bambus, Mais, Reis und anderen Gräsern werden zerkleinert oder in Form von Mehl als Füllstoff zugesetzt.
Dank dem Anteil an Pflanzenfasern wurden die Trendprodukte als ökologisch, umweltfreundlich und nachhaltig beworben. Bambusgeschirr durfte in keiner Campingausrüstung mehr fehlen. Auch Kindergeschirr aus Bambus oder anderen Gräsern waren sehr beliebt.


Bei der Kombination von Melaminharz mit diesen Füllstoffen sind oft Überschreitungen der Migrationshöchstwerte von Melamin und Formaldehyd festgestellt worden. Bei mehrmaligem Gebrauch des Geschirrs ist sogar eine Zunahme der Migration möglich. Bedarfsgegenstände dürfen an Lebensmittel Stoffe nur in Mengen abgeben, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die Materialkombination ist daher für den Lebensmittelkontakt nicht geeignet.


Mit dem Informationsschreiben 2021/5 «Bedarfsgegenstände aus Kunststoff mit Bambus» hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die Kontrollbehörden und die interessierten Inverkehrbringer darüber informiert, dass Bedarfsgegenstände aus Kunststoff mit nicht gelisteten Füllstoffen wie z.B. Bambus weder in der EU noch in der Schweiz verkehrsfähig sind.
Der Import von solchen Produkten wurde per sofort nicht mehr toleriert.

14 Zürcher Betriebe, die auf Ihrer Webseite im November 2021 noch Bedarfsgegenstände aus Kunststoff mit Bambusfüllstoffen anboten, wurden auf das Informationsschreiben hingewiesen mit der Aufforderung, dass der Verkauf umgehend einzustellen ist.

Bambusbecher
Sichergestellter bambushaltiger Kunststoffbecher. Quelle: Kantonales Labor Zürich, Doris Goudsmit

Auf Inspektionen werden nach wie vor Bedarfsgegenstände aus Kunststoff mit Bambus oder anderen pflanzlichen Füllstoffen im Online-Angebot, im Verkaufsregal oder im Lager angetroffen. Diese Produkte werden sichergestellt und der Betrieb wird angewiesen, die Waren zu vernichten. Bei einem importierenden Betrieb wurde festgestellt, dass die Firma kürzlich neue Produkte eingekauft und an Zwischenhändler vertrieben hatte. Es stellte sich heraus, dass sich der Lieferant in Grossbritannien befindet und dieser die EU-Vorschriften seit dem Brexit nicht mehr beachtet.

Das Kantonale Labor wird daher weiterhin bei Betriebskontrollen und auf Webseiten Angebote von Bambusgeschirr unterbinden, falls solche angetroffen werden.

Kontakt

Kantonales Labor

Adresse

Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Route (Google)

 

Telefon

+41 43 244 71 00

Telefon


Bürozeiten

Montag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr

E-Mail

info@kl.zh.ch

Für diese Meldung zuständig: