Retter in Seenot

Stellen Sie sich vor, ein Schiff mit Passagieren mitten auf dem Zürichsee brennt lichterloh - ein schlimmes Ereignis. Wie Hilfe zu den Menschen gelangt, ist Bestandteil von Planungen und Übungen.

Die Fahrgastschifffahrt auf schweizerischen Gewässern gilt als sicher. Weil aber Grossereignisse nie ganz ausgeschlossen werden können, müssen sich beispielsweise Blaulichtorganisationen auf entsprechende Ereignisse wie einen Brand an Bord eines Fahrgastschiffs vorbereiten. Dabei spielt die Planung solcher Notfälle eine grosse Rolle. Gut geplant, kann der Einsatz der Rettungskräfte Leben retten und Schlimmeres verhindern.

Dazu gehört es, schifffahrtsspezifische Einsatzunterlagen bereit zu haben und das Zusammenarbeiten der verschiedenen Ereignisdienste wie Polizei, Feuerwehr, Sanität und Seerettungsdienst mit dem Schifffahrtsunternehmen zu üben. So sieht es auch das Binnenschifffahrtsgesetz des Bundes vor. Das Gesetz verlangt von den Transportunternehmen der Fahrgastschifffahrt, den Schifffahrtskontrollbehörden (im Kanton Zürich ist dies das Strassenverkehrsamt) und den Blaulichtorganisationen, sich genügend auf mögliche Ereignisse vorzubereiten und entsprechende Rettungskonzepte und Notfalleinsatzpläne zu erstellen. Diese sind laufend zu aktualisieren und periodisch auf Zweckmässigkeit und Praktikabilität zu überprüfen, damit allfällige Schwachstellen rasch erkannt und behoben werden können.

Unter Federführung der Kantonspolizei Zürich hat eine fach- und kantonsübergreifende Arbeitsgruppe die vom Bund vorgeschriebenen Rettungskonzepte für die Fahrgastschifffahrt für die zürcherischen Gewässer erarbeitet. Im Herbst 2018 wurden die Rettungskonzepte genehmigt, sodass sie im Verlauf des Jahrs 2019 bei den einzelnen Organisationen vorgestellt und eingeführt werden konnten.

Entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben ist in einem letzten Schritt mit einer Einsatzübung die praktische Umsetzbarkeit der Konzepte zu überprüfen, die in der Verantwortung jeder einzelnen Organisation liegt.

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