Zum Schutz der Welpen
Fachfrage 14.07.2021
Wiederholt wird illegal mit Welpen gehandelt. Vor allem im Internet locken preiswerte Angebote aus dem Ausland. Dass das Tier unter qualvollen Bedingungen gezüchtet und transportiert wird, ist nur ein Teil der traurigen Geschichte. Die Kantonspolizei Zürich macht die Bevölkerung auf das Thema aufmerksam und legt Kriminellen das Handwerk.
Der illegale Hundehandel, mit dem sehr hohe Gewinnmargen erzielt werden, stellt im EU-Raum und zunehmend auch in der Schweiz ein grosses Problem dar. Der florierende Haustiermarkt und allzu leichtgläubige Tierkäufer machen es kriminellen Hundehändlern besonders einfach. Auf entsprechenden Internetportalen werden Hunde und Katzen zahlreich angeboten. Dies geschieht leider oft mit falschen Angaben über den Anbieter und das Herkunfts-/Zuchtland. Häufig stammen diese Tiere aus osteuropäischen Ländern, wo sie meist unter qualvollen Bedingungen gezüchtet und anschliessend über das Internet angepriesen werden. Oft erfolgt die Übergabe der Tiere an Schweizer Käufer bereits im grenznahen EU-Raum. Damit übernehmen die Erwerbenden auch die Verantwortung für die Einfuhr in die Schweiz, auch wenn die Tiere mit unkorrekten Papieren ausgestattet und beispielsweise nicht gegen Tollwut geimpft sind.
Mit der Einfuhr solcher Tiere wird die Gefahr der Einschleppung von Krankheiten, insbesondere von lebensbedrohlicher Tollwut, in Kauf genommen. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen sowie die Beschlagnahmung und Einschläferung des Tiers durch die Veterinärämter zur Folge haben. Zudem werden solche Hundewelpen oft viel zu früh vom Muttertier getrennt; dadurch sind diese Welpen verhaltensauffällig und leiden vermehrt an schwer heilbaren Krankheiten und Parasitenbefall.
Die Anschaffung eines Haustiers sollte auf jeden Fall gut und sorgfältig überlegt sein. Denn Tiere sind keine Ware, die problemlos umgetauscht oder zurückgegeben werden können.
Weiterführende Informationen zum Thema Hundekauf und Hundeimport finden Sie hier:
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Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung