Behördendaten offen publizieren ‒ so geht das

Verwaltungseinheiten und öffentliche Organe des Kantons Zürich (auch Gemeinden) erhalten mehr Selbstständigkeit und Unterstützung bei der Bereitstellung offener Behördendaten.

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) dürfen Verwaltungseinheiten und Organe des Kantons Zürich nicht schützenswerte Daten, die unter ihrer Hoheit stehen, als offene Behördendaten (Open Government Data, OGD) publizieren.

«Nicht schützenswert» bedeutet, dass die bereitgestellten Daten nicht die Privatsphäre verletzen, nicht sicherheitskritisch sind und keinen Drittrechten (wie zum Beispiel Copyrights) unterliegen.

Der Regierungsrat will nicht schützenswerte Daten als strategische Ressource weiter offen verfügbar machen.

Der Publikationsprozess

Das Fachwissen, wie Daten entstehen und was sie beinhalten, liegt bei den Verwaltungseinheiten, welche die Daten sammeln oder erzeugen. Auch die Daten, welche sie als offene Behördendaten publizieren, bleiben unter ihrer Hoheit.

Fünf Schritte sind nötig, um nicht schützenswerte Daten als offene Behördendaten bereitzustellen:

  1. Daten als einfach nutzbare, maschinenlesbare Ressourcen aufbereiten.
  2. Maschinenlesbare Ressourcen als Dateien zum Herunterladen bzw. als Schnittstellen zum Abfragen im Datenkatalog bereitstellen.
  3. Daten mit Metadaten beschreiben und als Datensätze im Datenkatalog erfassen.
  4. Datensätze mit Ressourcen im Datenkatalog zur Publikation freigeben.
  5. Ressourcen und Metadaten aktualisieren, sobald neue Daten oder Änderungen vorliegen.

Das müssen Sie tun

Im November 2021 führt das Statistische Amt einen gemeinsamen Datenkatalog ein. Er gibt Verwaltungseinheiten und Organen des Kantons Zürich (auch Gemeinden) die Möglichkeit, die Verwaltung der offenen Datensätze ihrer Organisation selbst zu übernehmen.

Dazu gibt es zwei Rollen, die von einer, besser von zwei Personen übernommen werden: Datenverwaltende (Data Custodians) und Metadatenverwaltende (Data Stewards). Erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Anforderungen dieser Rollen.

Das Statistische Amt und die Fach- und Koordinationsstelle OGD unterstützen bei der Einführung und der laufenden Bereitstellung offener Daten.

So unterstützen wir Sie

Wenn irgendwo im Publikationsprozess Fragen auftauchen oder Sie Unterstützung wünschen, können Sie sich an erfahrene, mit der Publikation von offenen Behördendaten betraute Mitarbeitende wenden. Erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Anforderungen der Open-Data-Leitenden (Open Data Guides).

Gemeinsam besprechen wir, welche Daten in Ihrer Verwaltungseinheit anfallen und welche für eine Bereitstellung als offene Behördendaten geeignet sind.

Zusammen klären wir ab, ob Ihre Verwaltungseinheit über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, und beraten Sie, wie sich die Bereitstellung offener Behördendaten effizient und bedarfsgerecht organisieren lässt.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Fach- und Koordinationsstelle OGD

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 75 00


Montag bis Freitag
9 bis 12 Uhr und
13 bis 16 Uhr

E-Mail

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