Mehrwertausgleich: Neue Vollzugsvorlage für Gemeinden

Das Amt für Raumentwicklung erweitert sein Angebot an Arbeitshilfen für Gemeinden und Planungsbüros.

Seit dem 1. Januar 2021 vollziehen der Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden den Mehrwertausgleich. Seither können erhebliche planungsbedingte Vorteile - sogenannte Mehrwerte - ausgeglichen werden. Es werden der kantonale Mehrwertausgleich, der bei Einzonungen vollzogen wird, und der kommunale Mehrwertausgleich, der bei Um- und Aufzonungen vollzogen werden kann, unterschieden.  Jede Stadt oder Gemeinde hat die Möglichkeit, eine Mehrwertabgabe zu erheben oder auf den kommunalen Mehrwertausgleich zu verzichten. Das Amt für Raumentwicklung bietet auf der Website www.zh.ch/mehrwertausgleich Informationen zum Mehrwertausgleich, eine laufend aktualisierte Sammlung an Fragen und Antworten sowie verschiedene Arbeitshilfen für Gemeinden und Planungsbüros an.

Auf der Website steht nun mit dem Musterschreiben der kommunalen Verfahrensstellen an die Grundeigentümerschaft eine neue Vollzugsvorlage für die Gemeinden zur Verfügung. Mit dem Musterschreiben kann die Grundstückseigentümerschaft über das Prüfergebnis bezüglich der besonderen Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) informiert werden. Zudem wird die Eigentümerschaft auf die Möglichkeit einer individuellen Schätzung auf Verlangen im Sinne von § 12 Abs. 2 MAV informiert. Ein Antrag auf Individuelle Schätzung auf Verlangen ist ebenso verfügbar. 

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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