Rechtsabbiegen bei Rot

Neue Regelung für Velofahrende

Lichtsignalanlagen haben Einfluss auf die Attraktivität von Veloverbindungen. Das Rechtsabbiegen bei Rot ist eine wichtige Massnahme, um diese Verbindungen aufzuwerten.

Neue Signalisation

Das Rechtsabbiegen bei Rot ist für Velos an entsprechend signalisierten Knoten erlaubt. Verkehrsteilnehmenden mit Grün, wie beispielsweise querenden Fussgängerinnen und Fussgängern, ist jedoch der Vortritt zu gewähren. Fehlt bei der Ampel das Zusatzschild, ist das Rechtsabbiegen bei Rot nicht gestattet.

Zusatzbeschilderung an Ampeln erlaubt Rechtsabbiegen bei Rot
Signalisierung Rechtsabbiegen bei Rot

Die Massnahme kann den Verkehrsfluss für Velos nachhaltig verbessern. Dies belegte ein mehrjähriger Pilotversuch in Basel, welcher der neuen Signalisationsverordnung (Art. 69a SSV) den Weg ebnete. Per 1. Januar 2021 führte das ASTRA die neue Regel ein. Jetzt sind Gemeinden und Kantone gefordert. Die neue Regelung soll nicht neue Unfallschwerpunkte schaffen, sondern in erster Linie das Velo als Verkehrsmittel fördern.

Die Städte Zürich und Winterthur sondierten bereits mehrere Knoten, bei denen die neue Signalisation umgesetzt werden konnte. Dabei analysierten und beurteilten sie systematisch die Knoten mit Lichtsignalanlagen (LSA). Nur an jenen Punkten, an denen alle Sicherheitskriterien erfüllt sind, werden die Lichtsignale angepasst.

330 Knoten mit Lichtsignalanlagen

Auch der Kanton Zürich passt an ausgewählten Standorten die Signalisation an. So hat Koordinationsstelle Veloverkehr im Februar 2021 das Projekt «Rechtsabbiegen bei Rot im Kanton Zürich» (RABR) gestartet und arbeitet eng mit der Kantonspolizei und dem kantonalen Tiefbauamt zusammen. Im Projektverlauf werden alle Knoten auf Staatsstrassen mit Lichtsignalanlagen und Veloverbindungen erfasst und systematisch mit relevanten Daten, wie beispielsweise Unfalldaten, abgeglichen. Alle für RABR in Frage kommenden Knoten werden aufgrund vordefinierter Kriterien direkt vor Ort beurteilt und die Umsetzungen entsprechend priorisiert.

Die Beurteilung der Knoten wird voraussichtlich im Mai und Juni 2021 erfolgen. Mit den ersten Signalisierungsumsetzungen wird ab September 2021 gerechnet.

Es werden alle Knoten gemeinsam und systematisch im Verlaufe des Projekts analysiert. Deshalb werden keine Umsetzungen an einzelnen Knoten unabhängig von der Analyse erfolgen. Für weiterführende Informationen zum Projekt steht die Koordinationsstelle Veloverkehr gerne zur Verfügung.

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