Corona-Journal Chef KFO vom 25. Mai 2020

Die Zahl der nachgewiesenen Covid-Infektionen geht weiter zurück. Natürlich besteht eine gewisse Dunkelziffer, und es ist fraglich, ob sich alle Personen mit Verdacht auf eine Infektion auch testen lassen. Doch es sieht gut aus. Trotzdem sollten wir darauf achten, weiterhin Abstand zu wahren und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Der Bundesrat wird diese Woche weitere Lockerungen ankünden, was zu begrüssen ist.

In den vergangenen Wochen fanden in verschiedenen Städten zahlreiche Demonstrationen statt, die gegen das Versammlungsverbot des Bundesrats verstiessen. Grundsätzlich soll ja der Gefahr von Ansteckungen im täglichen Leben dadurch begegnet werden, dass Ladeninhaber, Wirte oder Veranstalter ein Schutzkonzept haben und auch garantiert umsetzen. Bei Menschenansammlungen über geschätzt 50 Personen ist das nicht ganz einfach. Polizeilich erzwingen lässt sich ein 2-Meter-Abstand jedenfalls in solchen Ansammlungen nur schlecht. Sind wir also gespannt, was der Bundesrat entscheiden wird und bis zu welcher Obergrenze in den nächsten Wochen nun Ansammlungen erlaubt sein werden.

Die KFO hatte auch in den letzten Wochen einiges an Arbeit; einige Beispiele:

  • Zu den Gemeinden wird weiterhin ein enger Kontakt gepflegt. Dabei geht es vordringlich um eine Beratung, wie diese die Absperrungen von Hotspots aufeinander abstimmen können.
  • Im Weiteren wird der Rückbau von Notfallinfrastruktur geplant und vorbereitet. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass eine gewisse Reserve besteht oder ein Wiederaufbau möglich sein muss, falls sich eine zweite Welle bemerkbar macht.
  • Langsam heruntergefahren wird zudem der Einsatz des Zivilschutzes. Hier verfolgt die KFO das Ziel, die Angehörigen des Zivilschutzes möglichst rasch wieder freizugeben, damit sie nicht am Arbeitsplatz fehlen. Schon seit Anbeginn hat man möglichst Freiwillige aufgeboten oder Personen, die gerade ohne Arbeitsstelle waren. An dieser Stelle ein grosses Kompliment an die Zivilschützer, die grossartige Arbeit geleistet haben.
  • Das Thema Ausnahmebewilligungen hat zu Diskussionen geführt. Entsprechende Gesuche können an die Staatskanzlei gerichtet werden. Die KFO bereitet die Unterlagen dann für die verantwortliche Direktion vor. Die Covid-19-Verordnung des Bundesrats lässt einen sehr kleinen Spielraum für solche Ausnahmen, nur wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht in sehr eingeschränkten Fälle (namentlich Versorgung, Ausbildung). Ein Ermessen des Kantons besteht kaum.

In verschiedenen Bereichen hat die Kantonspolizei deutlich mehr Arbeit wegen der Pandemie, in andern – zum Beispiel am Flughafen – deutlich weniger. Letzteres hat ermöglicht, die Mitarbeitenden der Flughafenpolizei an andern Stellen einzusetzen, wo es Sinn ergibt, so unter anderem in der kantonalen Hotline, in der Zutrittskontrolle sowie neu im Zentrum des von der Gesundheitsdirektion aufgebauten Contact Tracing. Auch an diesen für sie ungewohnten Stellen setzen sich die Mitarbeitenden sehr motiviert ein.

Thomas Würgler, Chef KFO

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