Informationen aus der KFO vom 30. April 2020
Mitteilung 30.04.2020
Dominierendes Thema der heutigen Besprechung des Führungsstabs der KFO sind die neusten Lockerungen der Massnahmen gegen das Coronavirus gewesen. Am Vortag hatte der Bundesrat diese bekannt gemacht; gelten sollen sie ab 11. Mai. An den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln im persönlichen Verhalten ändert sich nichts.
Der Übergang in diese neue Phase ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Die Gesundheitsdirektion muss sich wieder mit dem Contact Tracing befassen, die Volkswirtschaftsdirektion wird in der Wiederöffnung eines weiteren Teils des Gewerbes stark gefragt sein, die Polizei wird wohl erneut zahlreichen Meldungen besorgter Anrufer nachzugehen haben. Zugleich spürt die Hotline, dass in der Bevölkerung derzeit wieder mehr offene Fragen bestehen.
Weitere Themen waren der anstehende 1.-Mai-Feiertag, die Absperrung von beliebten Ausflugspunkten, die Lockerung des Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen, die Anliegen der Gemeinden wie die Durchführung von Gemeindeversammlungen und grösseren Feiern, die Wiederöffnung der Schulen, das Verhalten im öffentlichen Verkehr und die revidierte Testpraxis.
Mindestens über das Wochenende wird wegen der Waldbrandgefahr das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe beibehalten; die jüngsten Regenfälle haben die Lage der Trockenheit noch nicht ausreichend entschärfen können.
Kommunikation KFO