Ausnahmebewilligungen von Covid-19-Verordnung

In der Öffentlichkeit wird derzeit intensiv darüber diskutiert, ob man mehr Ausnahmen von der Covid-19-Verordnung zulassen soll. Wichtig ist also zu wissen, wo entsprechende Gesuche einzureichen sind und wer über Gesuche entscheidet.

  • Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Staatskanzlei einzureichen.
  • Entscheide über die Gesuche werden ausnahmslos von den einzelnen Direktionen getroffen; diese bewilligen oder lehnen ab.
  • Die KFO hat keine Kompetenz zur Beurteilung von Gesuchen; sie ist Dienstleisterin und bereitet nur Entwürfe zuhanden der entscheidenden Direktionen vor.

Die Voraussetzungen für eine Bewilligung sind im Übrigen recht einschränkend und die Verordnung des Bundesrats lässt sehr wenig Spielraum. Im Einzelnen können die einzelnen Direktionen Auskunft erteilen, beispielsweise zu Gesuchen betreffend Gesundheit die Gesundheitsdirektion oder bei Gesuchen betreffend Kultur, Kino, Theater etc. die Direktion der Justiz und des Innern.

Die Details der Zuständigkeiten hat der Regierungsrat in einem eigenen Beschluss geregelt.

Chef KFO

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