Mobile Rapporterstattung und digitalisierte Unterschriften
Fachfrage 04.03.2020
Seit 2013 haben Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei Zürich an der Front die Möglichkeit, gewisse Rapporte auf dem Tablet in speziell entwickelten Apps zu erfassen. Dank der Einführung der digitalisierten Unterschrift im Jahr 2017 konnten die Anwendungsmöglichkeiten der mobilen Rapporterstattung noch weiter ausgebaut werden.
Die Einführung der mobilen Rapporterstattung im Jahr 2013 bedeutete, dass Polizistinnen und Polizisten an der Front ihre Rapporte digitalisiert erfassen und anschliessend direkt ins polizeiliche Datenerfassungssystem «Polis» übertragen konnten. Immer dann, wenn jedoch eine Unterschrift von Betroffenen notwendig war, musste wieder zu Stift und Papier gegriffen werden, da digitalisierte Unterschriften noch nicht zugelassen waren.
Das hat sich vor etwa drei Jahren geändert. 2016 wurden von der Kantonspolizei Zürich die rechtlichen Grundlagen von digitalisierten Unterschriften geprüft. Daraufhin hat das Forensische Institut Zürich (FOR) aufgezeigt, dass die Beweiskraft der digital erfassten Signaturen diejenige von solchen auf Papier sogar übersteigen kann. Die Anwendung von digitalisierten Unterschriften wurde 2017 nach Absprache mit der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich erfolgreich getestet und anschliessend definitiv eingeführt.
Diese Schritte in Richtung Digitalisierung haben nicht nur bei der Kantonspolizei Zürich einen Effizienz- und Zeitgewinn von rund 20 Prozent herbeigeführt, sondern kommen auch der Bevölkerung zugute: Betroffene müssen nicht mehr auf den Polizeiposten gehen, um eine auf verschiedenen Formularen erforderliche Unterschrift abzugeben, sondern können dies gleich am Ereignisort tun.
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Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung