Neuer Webartikel: Datenschutzerklärungen auf Websites öffentlicher Organe

Welche Regeln gelten für öffentliche Organe in Sachen Datenschutzerklärungen und Cookie-Warnungen?

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Fast jede Website ist heute mit einer Datenschutzerklärung versehen. Im  privatrechtlichen Bereich ist das so vorgeschrieben. Öffentliche Organe  hingegen dürfen nur Personendaten bearbeiten, wenn dafür eine  Rechtsgrundlage besteht. Das gilt auch für den Umgang mit Daten, die bei der Website-Nutzung anfallen. Die Einwilligung des Betroffenen kann  diese Grundlage nicht ersetzen. Deshalb müssen öffentliche Organe auf  ihren Websites keine Datenschutzerklärungen veröffentlichen. Der neue Webartikel beschreibt die Regeln im Detail.

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