Notrufe von Menschen mit Hörbehinderung

Einen Notruf abzusetzen, ist für die meisten Menschen zwar etwas Aussergewöhnliches, jedoch nicht mit besonderen Hindernissen verbunden. Ersucht hingegen ein Mensch mit einer Hörbehinderung um Hilfe, so werden spezielle Mittel und Wege benötigt. Die Stiftung Procom dient in einem solchen Fall schweizweit als Brückenbauerin zwischen der hilfesuchenden Person und der Einsatzzentrale der Polizei.

Um auch in Notfällen schnell Hilfe rufen zu können, haben Personen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, über die Nummer 0844 850 890 mittels Schreibtelefon (ein Telefon mit einer laptopähnlichen Tastatur) einen Notruf abzusetzen. Diese Rufnummer wird durch die Stiftung Procom betrieben und ist in Dokumentationen für Menschen mit Hörbehinderung publiziert.

Ist gerade kein Schreibtelefon zur Hand, kann die hilfesuchende Person den Notruf auch mittels Internet-Text-Vermittlung (Online-Textfeld), einem SMS auf die Nummer 079 702 01 00 oder mit der Smartphone-App «myMMX tc PROCOM» absetzen. Sowohl beim SMS als auch bei der Meldung via APP ist es wichtig, am Anfang der Meldung den Vermerk «Notfall» anzubringen.

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