Voraussetzungen von Personenkontrollen
Fachfrage 19.04.2017
In der Reihe polizeilicher Massnahmen sind Personenkontrollen besonders heikel. Neben dem polizeilichen Auftrag braucht es für Personenkontrollen immer einen bestimmten Anlass, aber auch Augenmass und Respekt. Allein die Hautfarbe kann nie eine Personenkontrolle begründen – so wird es bei uns seit je instruiert. Entsprechend verzeichnen wir kaum Beschwerden wegen «Racial Profilings».
Trotzdem müssen wir uns zu diesem Phänomen Gedanken machen. Immerhin sind ein Viertel unserer Bevölkerung Ausländerinnen und Ausländer, und nicht wenige Schweizerinnen und Schweizer haben sichtbar auch ausländische Wurzeln. Es darf nicht sein, dass diese Menschen zum Schluss gelangen, sie würden allein wegen ihres Aussehens immer wieder kontrolliert.
Diese Überlegungen haben uns veranlasst, die bestehenden Voraussetzungen für eine Personenkontrolle neu in einem Grundlagendokument darzustellen. Ergänzt haben wir diese Grundlagen um die Erfolgsfaktoren einer Kontrolle, wie sie sich in langjähriger Praxis bewährt haben.
Wir machen damit die Personenkontrollen zu einem Schwerpunktthema dieses Jahres; so finden auch Schulungen zu rechtlichen, polizeitaktischen und sozialen Überlegungen bei solchen Kontrollen statt. Personenkontrollen sind für Beteiligte nicht angenehm, und doch sollen sie bei niemandem ein schlechtes Gefühl zurücklassen. Ich bin überzeugt, dass dieser Grundsatz von allen Mitarbeitenden unserer Kantonspolizei geteilt wird.
Kommandant Thomas Würgler
Gefahren abwehren
Straftaten erkennen
Straftaten verhindern
Amts-/Vollzugshilfe leisten
Private Rechte schützen
Ausschreibungen
polizeiliche Lage und Bedrohung
konkrete Situation
Verhalten und Erscheinung einer Person
Erfahrungswerte
verhältnismässig
respektvoll
taktvoll
gründlich
sicher