Dübendorf: Würge-Mutprobe endet mit lebensbedrohlicher Situation
Medienmitteilung 25.09.2026
Bei einer Würge-Mutprobe unter Jugendlichen ist am Mittwoch (23.9.2026) in Dübendorf ein 15-Jähriger bewusstlos geworden. Die vermeintlich kontrollierte Mutprobe führte zu einer lebensbedrohlichen Situation. Ein 14-Jähriger wird im Zusammenhang mit dem Vorfall bei der Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Am Mittwochnachmittag führten zwei Schweizer Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren eine Würge-Mutprobe durch, die auch als «Choking-Challenge» bekannt ist. Dabei würgte der Jüngere den Älteren bis zu dessen Bewustlosigkeit.
Der Vorfall macht deutlich, weshalb Würge-Mutproben besonders gefährlich sind. Was als Spiel beginnt und vermeintlich kontrolliert durchgeführt wird, kann innert kürzester Zeit zu einer lebensbedrohlichen Situation führen. Beim Würgen kann nicht nur die Atmung beeinträchtigt, sondern auch die Blutzufuhr zum Gehirn eingeschränkt oder unterbrochen werden. Bewusstlosigkeit kann deshalb sehr rasch und ohne ausreichende Vorwarnung eintreten. Schwere Verletzungen, bleibende Schäden oder der Tod können die Folge sein.
Gerade darin liegt die besondere Gefahr solcher Mutproben. Ein vereinbartes Zeichen zum Aufhören kann den Eindruck vermitteln, dass sich das Würgen kontrollieren lässt. Die betroffene Person kann jedoch das Bewusstsein verlieren, bevor sie dieses Zeichen geben kann. Für die andere Person ist zudem kaum erkennbar, wann das Würgen ein gefährliches Ausmass erreicht. Auch ein anschliessender unkontrollierter Sturz birgt erhebliche Verletzungsgefahren.
Der Fall in Dübendorf zeigt, wie schnell aus einer vermeintlich kontrollierten Mutprobe eine lebensbedrohliche Situation entstehen kann. Die Kantonspolizei Zürich warnt deshalb eindringlich davor, Würge-Mutproben durchzuführen oder daran teilzunehmen.
Der 14-jährige Jugendliche wird im Zusammenhang mit dem Vorfall bei der zuständigen Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht.