Arbeitsmarktkontrollen fördern faire Lohn- und Arbeitsbedingungen

Im Kanton Zürich wurden im Jahr 2025 über 1'900 Arbeitgebende und mehr als 3'600 Arbeitnehmende auf Lohnunterbietung kontrolliert. Auch betreffend Entsendegesetz und Schwarzarbeit wurden tausende Betriebe und Personen überprüft.

Das vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO vorgegebene schweizweite Kontrollziel von 35'000 Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit wurde mit 38'558 Kontrollen übertroffen. Die regionale Verteilung der Kontrollen auf die verschiedenen Kantone wie auch jene nach Branchen zeigen auf, dass flächendeckend kontrolliert wurde. Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sowie der Vollzug des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit schützen vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz.

Über 1’900 Arbeitgebende und mehr als 3’600 Arbeitnehmende kontrolliert

Die kantonale Tripartiten Kommissionen (TPK) sind in ihren Kantonen zuständig für die Arbeitsmarktkontrollen im Bereich Lohnunterbietungen in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag. Für die Überwachung der Branchen mit allgemein verbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag sind die Paritätischen Berufskommissionen (PK) zuständig.

Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Zürich 1’927 in- und ausländische Arbeitgebende sowie 3’694 Arbeitnehmende durch die TPK kontrolliert. Bei den insgesamt 1’556 kontrollierten Schweizer Arbeitgebenden haben 249 gegen die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne verstossen. Bei den 371 kontrollierten ausländischen Arbeitgebenden konnten in 147 Betrieben Verstösse gegen den üblichen Lohn festgestellt werden.

Die TPK hat mit den betroffenen Arbeitgebenden das gesetzlich vorgesehene Verständigungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen der Verständigungsverfahren werden die Arbeitgebenden aufgefordert, die vorenthaltene Lohndifferenz den Arbeitnehmenden nachzuzahlen sowie den Arbeitsvertrag anzupassen. Im Jahr 2025 konnte die TPK insgesamt 218 Verfahren abschliessen. In 91 Fällen konnte eine Lohnnachzahlung oder die Anpassung des Arbeitsvertrages erwirkt werden. Bei den ausländischen Arbeitgebenden wurden 115 Verfahren abgeschlossen. In 101 Fällen konnte wiederum eine Anpassung erreicht werden.

Die von der TPK verfolgte Kontrollstrategie ist risikobasiert. Dies bedeutet, dass in denjenigen Branchen verstärkt Kontrollen durchgeführt werden, in welchen am ehesten Verstösse vermutet werden. Im Jahr 2025 waren dies folgende Branchen: Autogewerbe, Boden- und Parkettgewerbe, Baunebengewerbe, Detailhandel, Kosmetikinstitute, Maschinenbau, Veranstaltungsorganisationen. Die Kontrollen werden zufällig oder auf Verdacht durchgeführt. Aufgrund der risikobasierten Kontrollstrategie lassen die Resultate keine direkten Rückschlüsse auf die Gesamtsituation auf dem Zürcher Arbeitsmarkt zu.

Die Kontrolltätigkeit verfolgt das Ziel, den einheimischen wie auch den ausländischen Arbeitskräften die besten Rahmenbedingungen zu geben. Die Kontrollen sind das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und dem Kanton. Sie leisten einen wirkungsvollen Beitrag, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen. Das Vollzugssystem wird auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene seit der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr laufend optimiert.

Umsetzung Entsendegesetz, Bekämpfung Schwarzarbeit

Die Umsetzung des Entsendegesetzes ist ein weiterer Bereich der flankierenden Massnahmen, für deren Umsetzung das Amt für Wirtschaft (AWI) zuständig ist. Im letzten Jahr wurden insgesamt 335 Verwaltungsbussen und 123 Dienstleistungsverbote ausgesprochen. Es handelt sich um sanktionierte Verletzungen der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie der Mitwirkungspflichten beim Entsenden von ausländischem Personal. Diese Dossiers werden dem AWI von den Sozialpartnern gemeldet.

Im Bereich Schwarzarbeit kontrolliert das AWI Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende auf die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts. Es wurden im Jahr 2025 insgesamt 1'569 Betriebs- und 2'516 Personenkontrollen durchgeführt. Dank dieser Kontrolltätigkeit konnten 39 Fälle von Verletzungen der Melde- und Bewilligungspflicht aufgedeckt werden.

Das AWI kontrolliert nicht nur, sondern es nimmt auch eine wichtige Koordinationsfunktion wahr. Verstösse oder Verdachtsmeldungen werden den zuständigen Spezialbehörden weitergeleitet. Aufgrund dieser Koordinationsaufgaben konnten 64 Fälle von Schwarzarbeit im Ausländerrecht und 59 Fälle im Sozialversicherungsrecht durch die Spezialbehörden aufgedeckt werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Spezialbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden erachtet das AWI als sehr wichtig und pflegt daher einen engen Kontakt. Das AWI verzeichnet schweizweit die höchste Zahl an direkten Weiterleitungen.
 

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