Administrativuntersuchung zu den Vorkommnissen an der Klinik für Herzchirurgie UK 16/20

Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich zum Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission UK 16/20 und der strafrechtlichen Beurteilung der Vorkommnisse an der Klinik für Herzchirurgie des Universitätsspitals (USZ).

Der Spitalrat des Universitätsspitals Zürich (USZ) hat heute den Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission UK 16/20 zu den Vorkommnissen an der Klinik für Herzchirurgie des USZ im Zeitraum von 2016 bis 2020 vorgestellt (siehe Medienmitteilung USZ vom 5.5.26). Hinweise auf die im entsprechenden Zeitraum stark überhöhte Mortalitätsrate an der Klinik für Herzchirurgie des USZ hatten im August 2024 den Spitalrat veranlasst, eine Administrativuntersuchung durch eine unabhängige Untersuchungskommission einzuleiten und die Vorkommnisse umfassend abzuklären. Dabei wurden namentlich auch sämtliche Todesfälle sowie der Einsatz von Medizinprodukten (insbesondere Cardiobänder) während der Amtszeit des damaligen Klinikleiters nach medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien untersucht.

Gemäss heutiger Mitteilung hat der Spitalrat entschieden, bei 11 von der Kommission überprüften Todesfällen sowie 13 Einsätzen von Medizinprodukten Anzeige oder Meldung bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. In drei dieser Fälle waren im März 2026 wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung, fahrlässige (schwere) Körperverletzung sowie Urkundenfälschung Anzeigen eingereicht worden. Diese Anzeigen sind bei der Staatsanwaltschaft I in Bearbeitung, welche unter anderem auf Strafuntersuchungen im Medizinalbereich spezialisiert ist.

Die Erkenntnisse aus dem Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission fliessen in die strafrechtliche Beurteilung der Vorkommnisse an der Klinik für Herzchirurgie des USZ ein und werden durch die Staatsanwaltschaft sorgfältig geprüft.

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