Massnahmen gegen den Japankäfer gelten ab 1. Juni in Kloten und weiteren Gemeinden
Medienmitteilung 06.05.2026
Der gebietsfremde Japankäfer soll nördlich der Alpen getilgt werden: Dieses Ziel gibt der Bund weiterhin vor. In Kloten und Umgebung sind ab Anfang Juni deshalb erneut Massnahmen nötig, die bereits im vergangenen Jahr galten. Der Befallsherd umfasst neben Kloten neu Teile von sieben weiteren Gemeinden. Grund dafür sind einzelne Japankäfer, die im Sommer 2025 etwas ausserhalb von Kloten gefunden wurden.
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Im Juli 2023 wurde in Kloten eine Population von Japankäfern entdeckt. Mit einer Kombination verschiedener Massnahmen konnte das vom melde- und bekämpfungspflichtigen Schädling befallene Gebiet bisher begrenzt werden. Es konzentriert sich weiterhin stark auf die Sportanlage Stighag. Die allermeisten der rund 5000 gefangenen Japankäfer befanden sich im vergangenen Sommer dort.
Befallsherd und Pufferzone werden erweitert
Vereinzelte Japankäfer wurden ausserhalb des Stadtgebiets von Kloten, aber in unmittelbarer Nähe der Stadtgrenze gefunden. Es ist anzunehmen, dass diese Käfer aus Kloten stammten. Gegen Ende der Flugzeit unternehmen Japankäfer etwas weitere «Erkundungsflüge» in die Umgebung. Weil nicht ausgeschlossen ist, dass die ausgeflogenen Japankäfer ausserhalb von Kloten Eier abgelegt haben, gibt der Bund vor, den Befallsherd auszuweiten. Er muss rund um einen Fundort einen Radius von mindestens einem Kilometer aufweisen. Neu liegen neben Kloten auch Teile der Gemeinden Opfikon, Dietlikon, Bassersdorf, Lufingen, Winkel, Oberglatt und Rümlang im Befallsherd. Die Pufferzone vergrössert sich damit ebenfalls, weil sie mindestens 5 Kilometer rund um den Befallsherd umfassen muss.
Bewässerungsverbot und Transportverbot für Grüngut ab 1. Juni
Die Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers sind grundsätzlich gleich wie im vergangenen Jahr. Kompost und Bodenmaterial dürfen ganzjährig nicht aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden. Das betrifft insbesondere Aushub von Baustellen. Ab dem 1. Juni bis zum 30. September – während der Flugsaison der Japankäfer – gilt im Befallsherd zudem ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen. Die Gemeinden können Ausnahmen beantragen für öffentliche Grünflächen wie Freibäder oder Sportplätze. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde auf bewässerten Flächen im Spätsommer von einem professionellen Anbieter Fadenwürmer ausbringen lässt, die allfällige Käferlarven im Boden zum Absterben bringen.
Ebenfalls verboten ist es, zwischen dem 1. Juni und dem 30. September Grüngut aus dem Befallsherd hinauszutransportieren. Diese Massnahme gilt auch in der Pufferzone.
Lockstofffallen und Lockfläche als bewährte Mittel
Um den Japankäfer zu tilgen, setzt der Kanton Zürich zudem weiterhin auf ein dichtes Netz von Trichterfallen und auf eine Lockfläche im Zentrum des befallenen Gebiets, der Sportanlage Stighag in Kloten. Die Trichterfallen enthalten einen Lockstoff, der die Japankäfer anlockt. Diese Massnahme hat sich bisher sehr bewährt, um eine grosse Zahl an Käfern zu fangen und zu tilgen. Die Fallen ermöglichen es auch, die Grösse und räumliche Ausbreitung der Japankäferpopulation zu überwachen. Die Lockfläche wiederum dient als attraktive Fläche für die Eiablage der Japankäferweibchen. Damit soll erreicht werden, dass sich der Befall weiterhin auf die Sportanlage Stighag konzentriert, wo dann gezielt Massnahmen zur Tilgung der Käferlarven ergriffen werden.
Fundorte in der Stadt Zürich und Affoltern am Albis werden überwacht
Im letzten Jahr wurden bei der Autobahn-Raststätte Affoltern am Albis sowie in der Stadt Zürich in den Quartieren Aussersihl, Oerlikon und Unterstrass sowie bei der Hardbrücke und beim Carparkplatz Sihlquai einzelne Japankäfer gefunden. Ob es sich dabei um sogenannte «blinde Passagiere» handelt, die mit Fahrzeugen aus dem Tessin oder Norditalien unbemerkt mitgereist sind, oder ob ein Zusammenhang zum Befall in Kloten besteht, ist bislang unklar. Der Kanton hat die Anzahl Lockstofffallen in der Umgebung der neuen Fundorte erhöht, um die Situation intensiv zu überwachen. Ob zusätzliche Massnahmen nötig sind, hängt von der weiteren Entwicklung ab.
Tilgung als Ziel, um Millionenschäden zu verhindern
Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich einmal etabliert hat. Da es sich beim Japankäfer um einen schweizweit melde- und bekämpfungspflichtigen Quarantäneorganismus handelt, gibt der Bund die Strategie vor. Bei allen Fundorten nördlich der Alpen ist das Ziel nach wie vor, den Japankäfer zu tilgen.