Erfolgsrezepte des Kantonalen Labors Zürich – Jahresbericht 2025

Der Jahresbericht 2025 zeigt, wie das Kantonale Labor Zürich arbeitet: exakt, flexibel und lösungsorientiert. Das Kantonale Labor hat im Jahr 2025 mehr als 21’000 Proben untersucht. Hinzu kommen über 8'000 Betriebskontrollen durch das Inspektorat. Insgesamt zeigen die Ergebnisse ein erfreuliches Bild: Die gesetzlichen Vorgaben werden zum grössten Teil eingehalten.

Das Kantonale Labor Zürich ist ein Amt der Gesundheitsdirektion. Es ist unter anderem für die Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung, die Kontrolle von Trink- und Badewasser sowie die Solarienkontrolle zuständig. Im Berichtsjahr nahm auch die neue Fachstelle für den Vollzug des Tabakproduktegesetzes ihre Tätigkeit auf.

Inspektionen und Beanstandungen

Insgesamt wurden 8’389 Lebensmittelinspektionen durchgeführt. Dazu kamen 114 Inspektionen im Chemikalienbereich, 130 Kontrollen bei Trinkwasserversorgungen und Badeanlagen sowie 32 Solarien-Inspektionen. Von den 21’278 im Labor untersuchten Proben wurden rund 10 Prozent beanstandet – fast die Hälfte wegen mikrobiologischer Mängel. Dieser Anteil wirkt hoch, ist aber darauf zurückzuführen, dass das Labor gezielt Produkte mit erhöhtem Risiko kontrolliert.

Bei der Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, Chemikalien,
Solarien und Tabakprodukten bilden die gesetzlichen Grundlagen den verbindlichen Rahmen. Sie legen fest, was rechtskonform ist und was nicht. Handlungsspielraum besteht für das Kantonale Labor bei der Wahl der angeordneten Massnahmen.

Im Berichtsjahr wurden verschiedene Verstösse gegen gesetzliche Vorgaben festgestellt und entsprechende Massnahmen ergriffen. Wenn Solarien Zutrittskontrollen vorsätzlich deaktivierten und so Minderjährigen den Zugang ermöglichten, wurde dies beanstandet. Im Wiederholungsfall erfolgte eine Strafanzeige. Auch bei Verstössen gegen die Werbebeschränkungen für Suchtmittel wurde konsequent eingeschritten, beispielsweise bei Kinowerbung. Lebensmittel mit der Kennzeichnung «High Protein» wurden beanstandet, wenn Kennzeichnung oder Zusammensetzung die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Bei Gesundheitsrisiken durch Pestizidrückstände wurden entsprechende Massnahmen ergriffen: Insgesamt mussten 18 Produkte zurückgerufen werden.

Die Untersuchungen zeigten auch positive Ergebnisse: So erwies sich der Grossteil der geprüften Schmuckprodukte als unbedenklich. Auch bei den Frittierölproben aus Restaurants gab es nur selten Beanstandungen. Das Video zum Thema «Pilze richtig sammeln» stiess auf grosses Interesse und wurde bereits über 5'000 Mal angesehen.

Neue Fachstelle für Tabakprodukte, elektronische Zigaretten und Jugendschutz

Das Tabakproduktegesetz regelt die Herstellung und Vermarktung von Produkten wie Zigaretten, Tabak, Vapes und Hanf mit niedrigem THC-Gehalt. Für den kantonalen Vollzug wurde beim Kantonalen Labor Zürich eine Fachstelle geschaffen. Seit November 2025 regelt die neue Vollzugsverordnung die Umsetzung im Kanton Zürich. Die Fachstelle führt Betriebs- und Produktekontrollen, Werbekontrollen sowie Testkäufe durch. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Mehr Informationen sowie Kennzahlen rund um die Arbeit des kantonalen Labors finden Sie im aktuellen Jahresbericht. Zudem informiert das Kantonale Labor die Bevölkerung und die Betriebe regelmässig mit Beiträgen unter www.zh.ch/kl und über den Newsletter.
 

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