Bei Gewässerwechsel nicht vergessen: Melden und Schiff reinigen lassen

Seit letztem Jahr gilt im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Für immatrikulierte Schiffe, die auf einem Zürcherischen Gewässer verkehren, muss eine gültige Einwasserungsfreigabe vorliegen. Wer von einem Gewässer in ein anderes wechseln will, muss dies vorab melden und das Schiff fachgerecht reinigen lassen. Damit kann verhindert werden, dass die Quaggamuschel und andere invasive Gewässerorganismen verschleppt werden.

Tiere und Pflanzen, die ursprünglich nicht bei uns heimisch sind, können sich invasiv verbreiten und damit grosse Schäden an unserer Natur und Infrastrukturen verursachen. Solche invasiven Neobiota kommen auch in Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt mit Booten von einem Gewässer zum nächsten verschleppt, etwa weil sie am Rumpf haften oder Larven sich im Bilgen-Wasser befinden. Ein solcher Gewässerwechsel hat mutmasslich auch dazu geführt, dass im September 2024 die schädliche Quaggamuschel im Zürichsee gefunden wurde.

Bereits über 10'300 Einwasserungsfreigaben erteilt

Um zu verhindern, dass die Quaggamuschel und weitere invasive Arten in bisher noch freie Gewässer wie den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee verschleppt werden, wurde 2025 die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht eingeführt. Alle immatrikulierungspflichtigen Schiffe benötigen seither eine Einwasserungsfreigabe, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Zürich einwassern bzw. sich in einem Zürcher Gewässer befinden. Seit der Einführung wurden rund 10’300 solcher Einwasserungsfreigaben über die digitale Meldeplattform erstellt. Davon wurden nach bestätigter, professioneller Reinigung knapp 1100 für einen Gewässerwechsel ausgestellt. Das System, das auch von anderen Kantonen genutzt wird, funktioniert gut, grössere Probleme sind nicht bekannt.

Kleinboote und Wassersportausrüstung reinigen, kontrollieren, trocknen

Schiffe sind die grösste Gefahr für die Verschleppung invasiver gebietsfremder Arten wie der Quaggamuschel. Doch auch bei Kleinbooten und Wassersportausrüstung besteht ein gewisses Risiko, dass von Auge kaum sichtbare Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste mitreisen. Stand-up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote und weitere Wassersportgeräte sollten deshalb bei jedem Gewässerwechsel gereinigt, sorgfältig kontrolliert und vollständig getrocknet werden. Das Gleiche gilt für Fischerei- und Tauchausrüstung. Mit der Sensibilisierungskampagne «Vorsicht blinde Passagiere» macht der Kanton Zürich seit mehreren Jahren auf diese Verhaltensregeln aufmerksam.
 

Kontakt

Baudirektion – Medienstelle

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)