Kanton Zürich: Kontrolle von privaten Verkehrsdiensten
Medienmitteilung 10.04.2026
Die Kantonspolizei Zürich kontrollierte am Mittwoch (8.4.2026) in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Uster private Verkehrsregeldienste. Zwei Firmen mussten beanstandet und an das Statthalteramt verzeigt werden.
Die Kantonspolizei kontrollierte auf dem Gebiet des Kantons Zürich, die Stadtpolizei Uster auf Stadtgebiet, zusammen rund 10 Firmen während ihrer Tätigkeit der Verkehrsregelung. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wurden unter anderem die Signalisation, die Warnkleidung sowie die Qualität der Verkehrszeichengebung überprüft.
Beim Grossteil der Verkehrsdienste zeigte die Kontrollen lediglich kleinere Schwachstellen auf, die vor Ort korrigiert werden konnten. Zwei Verkehrsdienste, die in Fehraltorf und in Hinwil als Subunternehmer tätig waren, beschäftigten Personal, das nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Bewilligung zur Verkehrsregelung verfügte. Sie wurden an die entsprechenden Statthalterämter verzeigt. Ein Mitarbeiter eines privaten Verkehrsdienst war zur Aufenthaltsausforschung ausgeschrieben.
Verkehrsregelbewilligungen
Wer auf öffentlichen Strassen den Verkehr regeln will, benötigt eine Bewilligung der Polizei. Im Kanton Zürich stellt die Kantonspolizei Zürich diese Verkehrsregelbewilligungen aus. Insbesondere benötigen Schüler-, Werk- und Kadetten-Verkehrsdienste sowie Angehörige privater Verkehrsdienste eine solche Bewilligung.
Weitere Informationen sowie den Link zum Gesuch finden Sie hier: