Tödlicher Unfall an der Rad-WM 2024: Staatsanwaltschaft stellt Untersuchungen ein

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ihre umfangreichen Untersuchungen zum tödlichen Unfall anlässlich der Rad-WM vom September 2024 eingestellt. Weder konnte eine Dritteinwirkung beim Sturz der Radrennfahrerin noch eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Streckensicherung oder der Nothilfe nach dem Unfall festgestellt werden.

Am 26. September 2024 stürzte eine Schweizer Juniorinnen-Radrennfahrerin während eines Rennens der Rad-WM in einer Abfahrt auf dem Gemeindegebiet von Küsnacht ZH und starb am folgenden Tag im Spital an ihren schweren Verletzungen. Nach dem Unfall nahmen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs auf. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchung nun abgeschlossen und das Verfahren vor wenigen Tagen eingestellt.

Selbstunfall im Vordergrund

Gestützt auf die polizeilichen Ermittlungen ist von einem Rennunfall ohne Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten oder ein Mitverschulden des Veranstalters, anderer Rennteilnehmerinnen oder von Drittpersonen am Sturz der Radrennfahrerin auszugehen. Der Unfall ereignete sich um zirka 11:04 Uhr ausserhalb des Sichtbereichs von Begleitfahrzeugen, Rennkommissaren, Zuschauern sowie Streckenposten. Die verunfallte Radrennfahrerin lag verdeckt im Unterholz und war von der Strasse aus nicht sichtbar. Am Anlass wurde – wie bei früheren Durchführungen dieser Rad-WM üblich – nicht mit einem Live-Tracking aller Athletinnen gearbeitet. Deshalb wurde das plötzliche Fehlen einer Athletin nicht automatisch gemeldet. Aufgrund all dieser Umstände wurde die verunfallte Radrennfahrerin erst um 12:26 Uhr entdeckt.

Funktionierende Rettungskette

Gemäss Untersuchungsergebnis trafen die ersten Rettungskräfte wenige Minuten nach dem Auffinden der Radrennfahrerin am Unfallort ein und begannen sofort mit der medizinischen Erstversorgung. Es folgten die Bergung der schwerverletzen Radrennfahrerin aus dem Unterholz sowie die Vorbereitungen für den Transport ins Spital. Hinweise auf strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen ergaben sich nicht, weder im Zusammenhang mit der zeitintensiven Bergung noch hinsichtlich der anschliessenden medizinischen Betreuung im Universitätsspital Zürich.

Die Einstellungsverfügung ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Deshalb und aus Rücksicht auf die Angehörigen der Verstorbenen gibt die Staatsanwaltschaft über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus derzeit keine weiteren Informationen bekannt.

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