Genügend Lehrpersonen für die Volksschule
Medienmitteilung 31.03.2026
Die Bildungsdirektion deklariert für das Schuljahr 2026/27 keinen Mangel mehr für Regellehrpersonen. Dies bedeutet, dass die Gemeinden für das nächste Schuljahr keine Personen ohne Zulassung zum Schuldienst mehr im Regelunterricht einstellen dürfen. Eine Ausnahme bilden die schulischen Heilpädagogen und Heilpädagoginnen. Hier bleibt der Mangel bestehen.
Vier Jahre in Folge musste die Bildungsdirektion für die Volksschule einen Lehrpersonenmangel auf allen Stufen deklarieren. Damit trat jeweils eine Ausnahmeregelung in Kraft. Diese erlaubte es den Gemeinden, Personen ohne Zulassung zum Schuldienst befristet für ein Jahr als Lehrpersonen einzusetzen. Dies ist ab Schuljahr 2026/27 nicht mehr möglich, weil sich die Stellensituation weiter entspannt hat und die Bildungsdirektion keinen generellen Mangel mehr deklariert. Nur noch im Bereich der Schulischen Heilpädagogik (SHP) dürfen Personen ohne die entsprechende Zulassung eingesetzt werden. Bei dieser Berufsgruppe besteht weiterhin ein Mangel.
Deutlich weniger offene Stellen
Dieses Jahr sind am 31. März 556 offene Stellen gemeldet – deutlich weniger als in den vergangenen drei Jahren zum gleichen Zeitpunkt (offene Stellen 2023: 826; 2024: 772; 2025: 709).
Unter anderem haben die stabilen Schülerzahlen – nach Jahren des kontinuierlichen demografischen Wachstums – und die höhere Zahl an Studienabgängerinnen und -abgängern der pädagogischen Hochschule zur Entspannung beigetragen. Für die meisten Gemeinden ist die Stellenbesetzung dieses Jahr deshalb einfacher als bisher.
Im Sinne einer Übergangsbestimmung können Personen ohne Zulassung für das Schuljahr 2026/27 dann noch als Lehrpersonen angestellt werden, wenn sie für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule eingeschrieben sind (siehe Weisung vom 6.11.2025, Ziffer 3.2.).
Situation Heilpädagogik
Eine Herausforderung für die Schulen bleibt die Besetzung der Stellen der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen auf allen Stufen. Obwohl die Ausbildungsplätze an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik laufend erhöht worden sind, konnte der wachsende Bedarf nicht gedeckt werden. In diesem Bereich können die Schulen deshalb weiterhin Personen ohne eine entsprechende Zulassung einstellen.
Weitere Informationen
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Bildungsdirektion – Medienstelle