Stellensituation

Das Volksschulamt teilt bis zum Schuljahresbeginn auf der Grundlage der Stellenbörse wöchentlich die Entwicklung der offenen Dauerstellen mit. Im Frühjahr wird die Einschätzung für das folgende Schuljahr zur Stellensituation veröffentlicht.

Einschätzung Stellensituation

Die Einschätzungen zur aktuellen Stellensituation werden jeweils im Frühjahr publiziert.

Provisorische befristete Zulassung im Schuljahr 2024/25

Die Zulassung zum Schuldienst bildet die Voraussetzung für eine Anstellung als Lehrperson an der öffentlichen Volksschule im Kanton Zürich. Ein durch die EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Volksschule gilt als Ausweis für die Zulassung zum Schuldienst. Fehlt dieses, muss die Gemeinde beim Volksschulamt eine provisorische befristete Zulassung für eine Anstellung als Lehrperson beantragen.

Die vorliegende Weisung hält fest, in welchen Fällen das Volksschulamt im Schuljahr 2024/25 auf Antrag der Gemeinde einer Lehrperson (ohne Lehrdiplom) eine provisorische befristete Zulassung ausstellt und in welchen Fällen die provisorische Zulassung nicht gewährt wird. Sie gilt auch für Personen ohne Lehrdiplom, die im Schuljahr 2024/25 in der bisherigen Gemeinde weiter unterrichten möchten.

Personen ohne Lehrdiplom, die im Schuljahr 2023/24 als Lehrperson in der Gemeinde angestellt waren, dürfen ohne provisorische Zulassung nicht in derselben Gemeinde an einem verwaisten Vikariat beschäftigt werden.

Der Antrag auf die provisorische Zulassung wird dem Volksschulamt mit dem vollständig ausgefüllten Formular und den notwendigen Unterlagen gestellt. Bitte das gemäss Weisung zutreffende Formular verwenden.

Auswertung der offenen Dauerstellen

Im Schuljahr 2022/23 gibt es an der Volksschule im Kanton Zürich rund 18'500 kantonale Anstellungen von Lehrpersonen und Schulleitenden.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal

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Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
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Mittwoch
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

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