Brandserie im Bezirk Affoltern: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat beim Bezirksgericht Affoltern Anklage gegen zwei Männer wegen mehrfacher Brandstiftung erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, 2024 in den Gemeinden Bonstetten und Wettswil innerhalb von zwei Monaten mehrmals mutwillig Feuer gelegt zu haben. Bei den Brandfällen wurden mehrere Gebäude beschädigt oder zerstört. Es entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe.

Im Frühling 2024 kam es im Bezirk Affoltern zu rund einem Dutzend kleinerer und grösserer Brände. Die intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Zürcher Staatsanwaltschaft führten Ende Mai 2024 zur Festnahme von drei tatverdächtigen Schweizern im Alter zwischen 17 und 19 Jahren (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 30. Mai 2024).

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchungen abgeschlossen und vor wenigen Wochen beim Bezirksgericht Affoltern Anklage gegen die beiden erwachsenen Beschuldigten erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, im Zeitraum von Ende März 2024 bis Ende Mai 2024 an verschiedenen Örtlichkeiten in den Gemeinden Bonstetten und Wettswil in wechselnder Zusammensetzung mutwillig Feuer gelegt und dabei Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht zu haben. In mehreren Fällen geht die Staatsanwaltschaft von Brandstiftung aus. Dabei wurden insbesondere Scheunen, Schrebergartenhäuschen und Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen. Allein beim Vollbrand einer Scheune entstand ein Sachschaden von rund 1,4 Millionen Franken.

Die Staatsanwaltschaft legt den beiden erwachsenen Beschuldigten mehrfache Brandstiftung, mehrfache versuchte Brandstiftung, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch sowie zahlreiche weitere Delikte zur Last. Sie beantragt beim Gericht für den älteren Beschuldigten eine mehrjährige unbedingte Freiheitsstrafe sowie eine bedingte Geldstrafe. Für den jüngeren Beschuldigten beantragt die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige unbedingte Freiheitsstrafe, eine unbedingte Geldstrafe sowie eine Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 Abs. 1 StGB bei gleichzeitigem Aufschub des Vollzugs der Freiheitsstrafe. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil durch ein Gericht gilt die Unschuldsvermutung.

Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus kann die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben.

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