Dübendorf und Affoltern am Albis: Kontrollen von Goldankaufveranstaltungen - zwei Männer verhaftet
Medienmitteilung 30.03.2026
Im Rahmen der Bekämpfung der Kriminalität hat die Kantonspolizei Zürich in der vergangenen Woche bei Kontrollen von Goldankaufveranstaltungen zwei Personen verhaftet und eine weitere Person zuhanden der Untersuchungsbehörde angezeigt.
Dübendorf
Am Mittwoch (25.03.2026) und am Freitag (27.03.2026) kontrollierten Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei Zürich Goldankaufveranstaltung in Dübendorf. Dabei stellten sie diverse Widerhandlungen fest und nahmen zwei Personen fest.
Bei anschliessenden Hausdurchsuchungen stellten die Funktionäre mehrere tausend Euro und Schweizer Franken sowie Schmuck und Münzen sicher.
Wegen des Verdachts auf Betrug beziehungsweise Wucher beim Ankauf von Gold wurden zwei Männer, die sich als Goldhändler betätigten, verhaftet und der Staatsanwaltschaft zugeführt. Es handelt sich um zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 25 und 26 Jahren. Zudem verfügten sie weder über die erforderliche Bewilligung der Edelmetallkontrolle noch hielten sie sich an die Sorgfalts- und Dokumentationspflicht gemäss Edelmetallkontrollgesetz (EMKG).
Affoltern am Albis
Bei einer weiteren Kontrolle einer Goldankaufveranstaltung in Affoltern am Albis am Donnerstag (26.03.2026) überprüften Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei Zürich zusammen mit Mitarbeitenden des kantonalen Eichamts den Händler und stellten Gesetzesverstösse fest.
Der anwesende Goldankäufer, ein 29-jähriger deutscher Staatsangehöriger, verfügte weder über die notwendige Bewilligung der Edelmetallkontrolle noch erfüllte er die gesetzlichen Dokumentationspflichten gemäss Edelmetallkontrollgesetz (EMKG), insbesondere im Zusammenhang mit der Ausstellung von Quittungen. Zudem besass er keine gültige Arbeitsbewilligung und führte keine ordnungsgemässe Buchhaltung über seine Geschäftstätigkeit.
Vor Ort stellte die Polizei rund 80 Gramm Gold sowie mehrere tausend Franken Bargeld sicher.
Die Kantonspolizei Zürich beendete die Veranstaltung vor Ort. Der Goldankäufer wird bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht.
So schützen Sie sich...
Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände an autorisierte oder vertrauenswürdige Händler zu verkaufen. Händler müssen für den Ankauf von Edelmetallen bei der eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein.
Damit das Altgold nicht unter Wert verkauft wird, sollte man Konkurrenzangebote einholen. Ebenfalls sollte man sich beim Verkaufsgeschäft nicht drängen lassen und eine Quittung verlangen. So kann man sich gegen Betrug schützen.