Tötungsdelikt von Männedorf: Staatsanwaltschaft schliesst Strafverfahren ab

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom Mai 2024 in Männedorf abgeschlossen. Sie qualifiziert das Tötungsdelikt als Mord und beantragt dem zuständigen Bezirksgericht Meilen eine freiheitsentziehende therapeutische Massnahme für eine schuldunfähige Person.

Dem zur Tatzeit 19-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 21. Mai 2024 im Almapark in Männedorf eine ihm unbekannte 35-jährige Frau getötet und zudem einen 50-jährigen Mann leicht verletzt zu haben. Gestützt auf ein forensisches psychiatrisches Gutachten ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Taten im Zustand einer damals schweren psychotischen Störung begangen hat.

Voraussetzung für eine Bestrafung nach Schweizer Strafrecht ist, dass neben der Erfüllung eines Straftatbestands – vorliegend nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Mord – auch die Schuldfähigkeit des Täters gegeben ist (Art. 19 Abs. 1 StGB). Diese ist gemäss Gutachten im vorliegenden Fall nicht gegeben, weshalb die Staatsanwaltschaft dem Gericht die Anordnung einer sogenannten freiheitsentziehenden therapeutischen Massnahme beantragt. Der geständige Beschuldigte befindet sich seit 24. Mai 2024 in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, wo er bereits therapeutisch behandelt wird.

Mit dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensabschluss sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus kann die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben, auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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