Tätlicher Angriff auf Fussballanhänger in Rickenbach: Staatsanwaltschaft klagt zwei Personen an

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat gestern beim Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen zwei Anhänger des FC Zürich erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, im Oktober 2024 in eine Turnhalle in Rickenbach eingedrungen zu sein, gewaltsam ein GC-Fanbanner entwendet und zwei Personen verletzt zu haben.

Mitte Oktober 2024 drang eine Gruppierung aus dem Umfeld des FC Zürich in die Sporthalle Bungert in Rickenbach ein und griff Personen aus dem Umfeld des Grasshopper Clubs Zürich an. Die unbekannte Täterschaft konnte vorerst flüchten, anfangs Mai 2025 gelang es nach intensiven Ermittlungen schliesslich, vier tatverdächtige Männer festzunehmen (siehe Medienmitteilung von Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei vom 7. Mai 2025).

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat die Strafverfahren gegen einen 27- und einen 36-jährigen Schweizer inzwischen abgeschlossen und gestern beim Bezirksgericht Winterthur Anklage erhoben. Gemäss Anklage sollen die Beschuldigten als Teil eines gewalttätigen Fan-Mobs am 16. Oktober 2024 die Turnhalle in Rickenbach gestürmt haben, wo GC-Anhänger dabei waren, eine optische Choreografie (sog. «Fanbanner») für das anstehende Fussballderby anzufertigen. Dabei verschafften sich die FCZ-Anhänger gewaltsam Zutritt zur Turnhalle, griffen einen GC-Anhänger sowie einen Anwohner tätlich an und verletzten sie. Das Fanbanner eignete sich die Täterschaft unter Gewaltanwendung an - es wurde am Derby vom 19. Oktober 2024 zur Provokation der gegnerischen Fans gezeigt und anschliessend verbrannt.

Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Beschuldigten Raub, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Landfriedensbruch zur Last. Sie beantragt beim jüngeren Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten und beim älteren Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie die (unbedingte) Bezahlung einer Busse von 10'000 Franken.

Das Verfahren gegen eine weitere von der Kantonspolizei Zürich im Mai 2025 festgenommene Person wird zuständigkeitshalber von der Jugendanwaltschaft See/Oberland geführt. Ein weiteres Verfahren wurde mangels Erhärtung eines Tatverdachts von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland eingestellt.

Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus kann die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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