Abweisung einer Stimmrechtsbeschwerde betreffend die Wahl Isabel Garcias in den Kantonsrat
Medienmitteilung 22.10.2025
Nach Gutheissung einer Stimmrechtsbeschwerde betreffend die Wahl Isabel Garcias in den Kantonsrat durch das Bundesgericht und Überweisung der Sache zur Sachverhaltsabklärung und zum Entscheid an das Verwaltungsgericht (BGE 151 I 41) weist dieses die Beschwerde ab.
Das Verwaltungsgericht hatte laut dem Bundesgericht anstelle des Kantonsrats die Frage zu klären, ob Isabel Garcia den festen Entschluss zum Parteiwechsel bereits im Zeitpunkt ihrer Wahl gefasst und entsprechende Vorkehrungen getroffen oder Aussagen gemacht hatte, und in diesem Zusammenhang ein Beweisverfahren durchzuführen. Das Verwaltungsgericht holte vor diesem Hintergrund die Akten ein, befragte Isabel Garcia als Partei und führte verschiedene Zeugenbefragungen durch. Gestützt auf die erhobenen Beweismittel erachtet es eine Täuschung der Wählerschaft und damit eine Unregelmässigkeit als nicht erstellt.
Eine Minderheit des Spruchkörpers vertritt die Auffassung, dass die Beschwerde gutzuheissen gewesen wäre: Der Mehrheitsentscheid verletze die von der Verfassung garantierte Rechtsweggarantie und das Recht auf freie und faire Wahlen, indem die Kammermehrheit ihre Prüfungsbefugnis unzulässig einschränke. Es liege eine formelle Rechtsverweigerung vor. Die allgemeinen Beweislast- und Beweismassregeln seien von der Mehrheit willkürlich angewendet worden.
Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.
Das anonymisierte Urteil ist ab Mittwoch, 22. Oktober 2025, 12 Uhr, in der Entscheiddatenbank des Verwaltungsgerichts (www.vgrzh.ch) unter der Verfahrensnummer VB.2024.00351 zu finden.