Kanton Zürich setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein und bekämpft Missbräuche
Medienmitteilung 06.06.2025
Im Jahr 2024 hat der Kanton Zürich erneut Branchen mit erhöhtem Risiko für Lohnverstösse gezielt kontrolliert. Es wurden über 2’000 Arbeitgebende kontrolliert, in 426 Fällen wurden zu tiefe Löhne festgestellt. Auch im Kampf gegen Schwarzarbeit zeigte der Kanton starke Präsenz – bei rund 1’600 Kontrollen wurden 67 Verstösse festgestellt. Diese Tätigkeiten sind wesentliche Elemente der flankierenden Massnahmen, die eine faire und gerechte Arbeitsmarktgestaltung sichern.
Die flankierenden Massnahmen schützen Arbeitnehmende vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen, wie sie im Rahmen der Personenfreizügigkeit auftreten können. Sie sichern gleichzeitig faire Rahmenbedingungen für Unternehmen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Die heute veröffentlichten Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zeigen: Die gezielten Kontrollen im Kanton Zürich erzielen weiterhin Wirkung und fördern die Einhaltung gemeinsamer Standards.
Die kantonale Tripartite Kommission (TPK) führte 2024 risikobasierte Kontrollen in besonders exponierten Branchen durch, um Verstösse gegen orts-, berufs- und branchenübliche Löhne aufzudecken. Insgesamt wurden 2’237 in- und ausländische Arbeitgebende sowie 3’994 Arbeitnehmende kontrolliert. Bei den insgesamt 1’848 kontrollierten Schweizer Arbeitgebenden haben 280 gegen die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne verstossen. Bei den 389 kontrollierten ausländischen Arbeitgebenden konnten in 146 Betrieben Verstösse gegen den üblichen Lohn festgestellt werden.
Die betroffenen Betriebe wurden aufgefordert, Löhne nachzuzahlen und ihre Arbeitsverträge anzupassen. Im Jahr 2024 konnte die TPK insgesamt 256 Verfahren abschliessen. In 88 Fällen konnte eine Lohnnachzahlung oder die Anpassung des Arbeitsvertrages erwirkt werden. Bei den ausländischen Arbeitgebenden wurden 114 Verfahren abgeschlossen. In 87 Fällen konnte wiederum eine Anpassung erreicht werden.
Kontrollen fanden unter anderem im Autogewerbe, im Boden- und Parkettgewerbe, im Baunebengewerbe, im Detailhandel, im Maschinenbau, in der Veranstaltungsorganisation sowie im Personentransport statt. Dank der risikobasierten Kontrollstrategie können gezielt jene Branchen und Betriebe überprüft werden, bei denen besonders häufig Verstösse vermutet werden. Damit leisten die Kontrollbehörden einen gezielten und verhältnismässigen Beitrag zur Sicherung fairer Bedingungen. Die risikobasierte Kontrollstrategie bedeutet aber auch, dass die Resultate keine direkten Rückschlüsse auf die Gesamtsituation auf dem Zürcher Arbeitsmarkt zulassen.
Sicherung fairer Bedingungen bei Entsendungen
Neben den Kontrollen der TPK ist das Amt für Wirtschaft (AWI) für die Durchsetzung des Entsendegesetzes zuständig – ein zentrales Instrument der flankierenden Massnahmen. Im Jahr 2024 verhängte das AWI 336 Verwaltungsbussen und sprach 137 Dienstleistungsverbote aus. Damit wird sichergestellt, dass auch bei entsandten Arbeitnehmenden die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Schwarzarbeit im Fokus: Über 1’500 Kontrollen im Jahr 2024
Ein weiteres zentrales Aufgabengebiet des AWI ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit – also von Verstössen gegen Melde- und Bewilligungspflichten im Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Quellensteuerrecht. Im Jahr 2024 führte das AWI 1’596 Betriebskontrollen und 2’539 Personenkontrollen durch. Bei Verdacht klärt das AWI den Sachverhalt ab und leitet ihn gegebenenfalls an die zuständigen Spezialbehörden weiter. Insgesamt wurden durch das AWI 67 Verstösse festgestellt.
Im Bereich der Schwarzarbeit nimmt das AWI auch Koordinationsaufgaben wahr. Es leitet Verdachtsmeldungen den zuständigen Spezialbehörden weiter. Mittels dieser Koordinationsaufgaben konnten weitere 70 Fälle von Schwarzarbeit im Ausländerrecht und 73 Fälle im Sozialversicherungsrecht aufgedeckt werden.
Illegale Beschäftigung benachteiligt diejenigen Unternehmen und Arbeitnehmenden, welche sich an die Regeln halten. Ziel der Kontrollen ist ein fairer Arbeitsmarkt mit gleichen Spielregeln für alle. Durch die enge Zusammenarbeit mit Spezialbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wird eine konsequente Umsetzung sichergestellt.
Stetige Weiterentwicklung der flankierenden Massnahmen
Die Instrumente und Strukturen der flankierenden Massnahmen wurden vor 21 Jahren eingeführt und sind zusammen mit den Kantonen sowie den Sozialpartnern seither stetig weiterentwickelt worden. Sie dienen dem Schutz der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen im Kontext der Personenfreizügigkeit mit der EU. Dazu gehören unter anderem Lohnkontrollen, Sanktionen bei Verstössen und die Möglichkeit, Dienstleistungsverbote auszusprechen. Die flankierenden Massnahmen haben sich nicht nur als Schutzmechanismus für Arbeitnehmende, sondern auch als Beitrag zu einem gesunden, verlässlichen Wirtschaftsumfeld bewährt.