Versuchte Tötung im Zürcher Hauptbahnhof: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Medienmitteilung 24.07.2024
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat gestern beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2023 im Zürcher Hauptbahnhof zwei ihm unbekannte Frauen unvermittelt attackiert und unter Anwendung von massiver stumpfer Gewalt verletzt zu haben.
Am Sonntagabend, 12. Februar 2023 sind im Hauptbahnhof Zürich zwei Frauen bei einem Gewaltdelikt verletzt worden, eine davon schwer (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 13.2.2023). Der mutmassliche Täter, ein zum Tatzeitpunkt 26-jähriger Eritreer, konnte durch die Kantonspolizei Zürich noch am Tatort festgenommen werden.
Im Nachgang zum Gewaltdelikt eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung, um gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich die genauen Umstände und die Hintergründe der Tat zu klären. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat die Untersuchung gegen den Beschuldigten nun abgeschlossen und gestern beim Bezirksgericht Zürich Anklage erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, am Abend des 12. Februars 2023 eine ihm unbekannte 55-jährige Frau unvermittelt auf dem Bahnperron angegriffen und sie mit Faustschlägen und mit Fusstritten gegen den Kopf traktiert zu haben – auch als sie bereits ohnmächtig am Boden lag. Durch die brutale Attacke erlitt das Opfer schwere Kopfverletzungen, es leidet bis heute unter den erlittenen Verletzungen und ist zu 100% arbeitsunfähig. Eine 16-jährige Frau, die Zivilcourage zeigte und dem Opfer zu Hilfe eilte, griff der Beschuldigte ebenfalls mit Fäusten und Fusstritten an und verletzte sie.
Beantragt werden für den geständigen und vermindert schuldfähigen Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 10 Jahren, die Anordnung einer Landesverweisung von 15 Jahren sowie eine stationäre Massnahme. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Mit der Anklageerhebung ist die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft gibt deshalb über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen bekannt.