Leichte Entspannung beim Lehrpersonenmangel

Der Mangel an Lehrpersonen in der Volksschule bleibt bestehen. Die Bildungsdirektion erneuert aus diesem Grund die Ausnahmeregelung bei der Anstellung von Lehrpersonen für das Schuljahr 2024/2025 und verlängert die unterstützenden Massnahmen.

Die Stellenbesetzung für das Schuljahr 2024/25 verläuft zurzeit leicht besser als im Vorjahr. Nach wie vor herrscht aber auf allen Stufen der Volksschule ein Mangel an ausgebildeten Lehrpersonen. Grund für die weiterhin angespannte Stellensituation sind die seit Jahren steigenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler und der allgemeine Arbeitskräftemangel. Zur leichten Entspannung der Situation tragen unter anderem die Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hochschule Zürich (PH Zürich) bei. Wie eine Befragung der PH Zürich zeigt, arbeiten knapp 90 Prozent der Studienabgängerinnen und -abgänger zwei Jahre nach ihrem Abschluss mit einem Pensum von mindestens 70 Stellenprozenten, über die Hälfte sogar mit einem Pensum von 90 bis 100 Stellenprozenten. Die überwiegende Mehrheit (90 Prozent) der Studienabgängerinnen und -abgänger unterrichtet im Kanton Zürich.

Ausnahmeregelung tritt erneut in Kraft

Damit die Gemeinden auch im Schuljahr 2024/25 über genügend Flexibilität bei der Besetzung aller offenen Stellen verfügen, erklärt die Bildungsdirektion erneut einen Lehrpersonenmangel auf allen Stufen der Volksschule. Die Schulen können somit weiterhin Personen ohne Zulassung zum Schuldienst als Lehrpersonen einsetzen. Die Massnahme entspricht einem ausdrücklichen Wunsch der Schulpräsidien und der Gemeinden. Die Anstellung von Personen ohne Zulassung ist aufgrund rechtlicher Vorgaben (vgl. Lehrpersonalgesetz §7 Abs. 4) auf ein Schuljahr befristet. Damit soll gewährleistet werden, dass Schülerinnen und Schüler nicht länger als ein Jahr von einer Person ohne Lehrdiplom unterrichtet werden.

Zur Einführung und Begleitung von Personen ohne Lehrdiplom wird die PH Zürich auch im kommenden Schuljahr unentgeltliche Einführungswochen sowie Gruppen-Coachings während des Schuljahrs anbieten. Schulleitungen und Behörden können eine strategische Beratung in Anspruch nehmen.

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