Sanierung der Ortsdurchfahrt Eglisau: Kürzere Bauzeit und Verzicht auf neuen Rad-/Gehweg

Das kantonale Tiefbauamt plant, in den nächsten Jahren die Ortsdurchfahrt Eglisau zu sanieren. Die dringend notwendige Instandsetzung soll dazu genutzt werden, die Strasse sicherer und weniger lärmig zu gestalten sowie die Werkleitungen der Gemeinde zu ersetzen. Die öffentliche Auflage des Vorprojekts Anfang dieses Jahres führte zu rund 1400 Einwendungen und zu 13 Begehren von Gemeinden. Diese werden zu einem Grossteil ins Projekt eingearbeitet. Zudem kann die geplante Bauzeit von drei auf zwei Jahre verkürzt werden.

Das Vorprojekt für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Eglisau lag gemäss §12/§13 des Strassengesetzes vom 20. Januar – 20. Februar 2023 öffentlich auf. Es wurde der Bevölkerung einerseits in einem Video und andererseits an einer Informationsveranstaltung in Eglisau vorgestellt. Danach gingen rund 1400 Einwendungen sowie Begehren von 13 Gemeinden ein. Das kantonale Tiefbauamt wird nun das definitive Bauprojekt ausarbeiten und dieses im vierten Quartal 2024 gemäss §16/17 des Strassengesetzes öffentlich auflegen. Frühester möglicher Baubeginn wird im Frühling 2027 sein.

Umstrittener Rad-/Gehweg

Rund 1200 dieser Einwendungen betrafen den Neubau eines Rad-/Gehwegs entlang der Zürcherstrasse ausserhalb des Siedlungsgebiets. Es wurden der Verlust von Landwirtschaftsfläche, aber auch die Kosten kritisiert, zumal es schon in der Nähe einen Veloweg gibt. Das kantonale Tiefbauamt hat nun entschieden, diesen Rad-/Gehweg aus dem Projekt zu streichen und auch auf den Neubau des Radwegs innerorts vom südlichen Ortseingang bis zur Bahnstrasse auf der Westseite der Zürcherstrasse zu verzichten. Die Velofahrenden von und nach Glattfelden können die Zürcherstrasse bei der Tössriederenstrasse über eine Mittelinsel queren und zum bestehenden Rad-/Gehweg Alte Landstrasse fahren. Dazu wird die Alte Landstrasse zwischen Tössriederen- und Roggenfarstrasse für den motorisierten Durchfahrtsverkehr (Ausnahme Land- und Forstwirtschaft) gesperrt. Mit dieser Massnahme können wiederum rund 390 Anträge erfüllt werden.

Bauzeit um ein Jahr verkürzt und nur drei neue Lichtsignalanlagen

Kritik gab es aus verschiedenen Kreisen sowie in Form von 60 Anträgen auch an der Länge der Bauzeit von drei Jahren. Um diese um ein Jahr verkürzen zu können, entschied sich das Tiefbauamt dazu, die Stützmauer Schaffhauserstrasse nicht zu verstärken, sondern nur instandzusetzen. Damit der Verkehr diesen Bereich während der Bauzeit trotzdem passieren kann, wird stattdessen bergseits temporär die Fahrbahn verbreitert.

Weiter hat das kantonale Tiefbauamt aufgrund vieler Anträgen gegen einzelne oder alle Lichtsignalanlagen entschieden, nur drei der insgesamt fünf geplanten Lichtsignalanlagen zu bauen. Es werden deshalb nur die drei Lichtsignale bei den beiden Dorfeingängen und auf der Nordseite der Rheinbrücke (Einmündung Obergasse) erstellt. Diese sind zwingend notwendig, damit der Verkehr innerorts flüssiger geführt und die Postautos bevorzugt werden können. Mit dem Verzicht der Lichtsignalanlage bei der Einmündung der Roggenfarstrasse kann der dortige Fussgängerstreifen wieder wie heute zwischen der Bahn- und der Roggenfarstrasse markiert werden. Es können damit zusätzlich rund 560 Anträge berücksichtigt werden.

Keine Änderung der Verkehrsführung während der Bauzeit

Trotz Kritik aus verschiedenen Kreisen und einigen Anträgen hält das kantonale Tief-bauamt mangels Alternativen an der geplanten Verkehrsführung während der Bauzeit ebenso fest wie an der Tatsache, dass mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt nicht zugewartet werden kann, bis die Umfahrung Eglisau gebaut ist. Letztere weist durch ihre juristische, politische und bauliche Komplexität einen Realisierungshorizont von mindestens 20 Jahren auf. Auch die im Projekt neu definierten Tempo-30-Strecken sind aus Gründen des Lärmschutzes zwingend erforderlich. Der Kanton Zürich muss die im Bundesrecht definierten Vorgaben zum Lärmschutz umsetzen und hat diesbezüglich keine Handlungsfreiheit.

20’000 Fahrzeuge pro Tag

Jeden Tag verkehren rund 20’000 Fahrzeuge über die Kantonsstrasse durch Eglisau – rund 1100 davon sind Lastwagen. Gerade in den Spitzenverkehrszeiten am Morgen und Abend ist es für Fussgängerinnen und Fussgänger schwierig, die Strasse sicher zu überqueren. Ebenso schwierig ist es, aus den Seitenstrassen auf die stark befahrene Kantonsstrasse einzubiegen.

Kein Ersatz für die Umfahrung Eglisau

Das Tiefbauamt des Kantons Zürich und die Gemeinde Eglisau möchten diese ohnehin notwendigen Bauarbeiten nutzen, um die Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr zu erhöhen, den Lärmschutz für die Anwohnenden zu verbessern und die Ortsdurchfahrt siedlungsverträglicher zu gestalten. Zudem müssen die Fahrbahnbeläge sowie die unter der Strasse liegenden Werkleitungen ersetzt werden. Das geplante Tiefbauprojekt hat nach Abschluss der Bauarbeiten keinen Einfluss auf die Durchgangskapazität der Kantonsstrasse und ist kein Ersatz für die ebenfalls geplante Umfahrung Eglisau.

Mehr Informationen zur Ortsdurchfahrt Eglisau und der geplanten Verkehrsführung während der Bauzeit gibt es auf der kantonalen Website zh.ch/strassenprojekte, Rubrik «Ortsdurchfahrt Eglisau».
 

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