Wet-Lease der SWISS mit Air Baltic: Amt für Wirtschaft und Arbeit ist nicht untätig

Medien haben heute Sonntag berichtet, das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich sei bezüglich Wet-Lease-Vertrag der SWISS mit Air Baltic untätig. Dieser Vorwurf ist falsch. Das AWA hat die Abklärungen aufgenommen und die notwendigen Informationen bei Air Baltic eingefordert. Zudem ist das AWA nicht für die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne zuständig. Zuständig ist die TPK. Darin Einsitz haben Kanton, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen.

Seitdem die SWISS Flüge an die lettische Airline Air Baltic auslagert, stellt sich die Frage, ob es sich bei solchen so genannten Wet-Lease-Verträgen um Personalverleih oder Entsendung handelt. Aufgrund der Abklärungen seitens Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und verschiedenen Bundesstellen (SEM; BAZL; EDA) ist man zum Schluss gelangt, dass es sich bei einem Wet-Lease-Vertrag um eine Entsendung handelt. Nach einem runden Tisch mit der SWISS einigten sich die Teilnehmenden darauf, dass der Sachverhalt der Entsendung nochmals detaillierter geprüft werden muss. Das SECO als Aufsichtsbehörde hielt in der Folge an seiner Einschätzung fest, dass es sich beim besagten Wet-Lease-Vertrag um eine Entsendung handelt und hat am 30. Oktober 2023 das AWA mit dem Vollzug beauftragt. Das AWA hatte bereits zuvor Abklärungen aufgenommen. Die entsprechenden Schritte hatte das AWA also bereits früher in die Wege geleitet. Und nun – nach dem finalen Entscheid des Seco - wird das AWA den Entscheid entsprechend vollziehen. Der Vorwurf in den Medien, das AWA sei untätig gewesen, wird in aller Form zurückgewiesen. Aufgrund der laufenden rechtlichen Abklärungen können momentan keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

TPK für Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne zuständig

Das AWA ist für das Überprüfen der Melde- und Bewilligungspflicht zuständig. Für die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne ist die so genannte Tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben des Kantons Zürich (TPK) zuständig. Darin Einsitz haben Kanton, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen.

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