Stadtzürcher «ERZ-Affäre»: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Hauptbeschuldigten
Medienmitteilung 13.09.2023
Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat am 8. September 2023 im Zusammenhang mit der sogenannten stadtzürcher «ERZ-Affäre» Anklage gegen den ehemaligen Direktor von Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und weiterer Delikte erhoben. Dem Beschuldigten wird unter anderem das Führen einer «schwarzen» Kasse und das eigenmächtige Bewilligen von Dienstfahrzeugen für sich selber und für mehrere Kadermitarbeiter vorgeworfen.
Als Folge einer Strafanzeige und der Ergebnisse einer Administrativuntersuchung hatte die Staatsanwaltschaft nach der für Beamten- und Behördendelikte notwendigen Ermächtigung durch das Zürcher Obergericht Mitte 2017 ein Strafverfahren gegen verschiedene Personen eingeleitet. Im Verfahren ging es darum, die Vorwürfe hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Relevanz zu untersuchen.
Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat das Strafverfahren nun abgeschlossen und am 8. September 2023 Anklage im abgekürzten Verfahren gegen den ehemaligen Direktor von ERZ wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung, mehrfacher Urkundenfälschung im Amt und ungetreuer Geschäftsbesorgung erhoben. Neben anderen Vorwürfen wird dem Beschuldigten konkret das eigenmächtige Bewilligen und Anschaffen von Dienst-
fahrzeugen zum exklusiven und privaten Gebrauch für sich selber und mehrere Kadermitarbeiter vorgeworfen. Auch soll der Beschuldigte eine «schwarze Kasse» geführt haben, welche ausschliesslich mit den Erlösen aus dem Verkauf von ERZ-Eigentum gespiesen wurde. Zudem soll er verantwortlich dafür sein, dass im Rahmen der Umsetzung des Grossprojekts «Logistikzentrum Hagenholz» (LGZ) diverse Rechnungen von mehreren Lie-
feranten im Umfang von ca. CHF 10 Mio. auf falsche Kostenstellen verbucht wurden, um gegen aussen den tatsachenwidrigen Eindruck zu erwecken, das Bauprojekt LGZ bewege sich im idealen Kostenrahmen.
Der Beschuldigte hat den Sachverhalt eingestanden und anerkennt die Zivilansprüche der geschädigten Stadt Zürich dem Grundsatz nach. Die Höhe der Ansprüche ist in einem separaten zivilrechtlichen Verfahren zu klären. Im vorliegenden Strafverfahren beantragt die Staatsanwaltschaft für den Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie die Übernahme der Verfah-
renskosten.
Im Zusammenhang mit der sogenannten «ERZ-Affäre» führte bzw. führt die Staatsanwaltschaft noch Verfahren gegen weitere ehemalige verantwortliche Personen von ERZ. Ein ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied wurde im April 2023 wegen mehrfacher Urkundenfälschung im Amt mit einem Strafbefehl bestraft. Zwei weitere Kadermitarbeiter wurden bereits Mitte 2020 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung ebenfalls mit einem Strafbefehl
bestraft. Das Verfahren gegen einen ehemaligen Projektcontroller wegen ungetreuer Amtsführung etc. hat die Staatsanwaltschaft hingegen im Mai 2023 eingestellt, da ihm kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Ebenso eingestellt hat die Staatsanwaltschaft im Juni 2023 das Verfahren gegen den Vorgänger des Hauptbeschuldigten wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung etc. Die besagten Strafbefehle und Einstellungsverfügungen sind in Rechtskraft erwachsen.
Weiterhin pendent ist ein Verfahren gegen einen ehemaligen Projektleiter des ERZ und einen privaten Unternehmer wegen passiver bzw. aktiver Bestechung.
Da die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit mit der Anklageerhebung an das zuständige Gericht übergeht, kann die Staatsanwaltschaft über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen erteilen.