Elektronisches Patientendossier: Das digitale Self-Onboarding steht für die Bevölkerung im Kanton Zürich zur Verfügung

Der Kanton Zürich fördert die Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers (EPD). Ein wichtiger Schritt dabei stellt die Vereinfachung des Eröffnungsprozesses dar. Ab sofort können Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zürich ihr persönliches EPD kostenlos online eröffnen. Die Post Sanela Health AG (ehemals axsana AG) bietet dafür einen vollständig digitalen Service an.

Der Kanton Zürich will die digitale Transformation im Gesundheitswesen vorantreiben. Deshalb fördert er die Verbreitung des EPD, indem die für die Verbreitung zuständigen Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) durch eine erfolgsgebundene Finanzierung unterstützt werden. Zudem erachtet der Kanton Zürich eine rasche und umfassende Revision des Bundesgesetzes als entscheidend, um das EPD in der Schweiz durchzusetzen (vgl. Medienmitteilung des Regierungsrates vom 4. Mai 2023).

Vereinfachter Eröffnungsprozess für Nutzerinnen und Nutzer

Ein wichtiger Schritt zur Förderung des EPD stellt die Vereinfachung des Eröffnungsprozesses durch den Service der Post Sanela Health AG dar. Die Gesundheitsdirektion begrüsst diese Weiterentwicklung. Ab sofort können Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zürich ihr persönliches EPD kostenlos und vollständig digital eröffnen. Vorausgesetzt sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über einen biometrischen Schweizer Reisepass oder eine Identitätskarte (Schweiz oder EU/EWR). Denn die Nutzerinnen und Nutzer erstellen zuerst eine verifizierte digitale Identität mittels SwissID – gemäss Bundesgesetz müssen alle Personen, die online ein EPD eröffnen, über eine elektronische Identität verfügen. Alle weiteren Informationen sowie der Zugang zur Eröffnung eines persönlichen EPD sind auf der Website des kantonalen EPD-Anbieters Post Sanela Health AG abrufbar.

EPD-Anbindung von Gesundheitsanbietern

Damit das EPD seinen Nutzen entfalten kann, ist es zentral, dass möglichst viele Akteure im Gesundheitswesen angeschlossen sind und Besitzerinnen und Besitzer eines EPD den Gesundheitsfachpersonen den Zugang zu ihrem EPD ermöglichen können. Für Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime besteht bereits eine gesetzliche Verpflichtung, sich einem EPD-Anbieter anzuschliessen. Diesbezüglich besteht noch Aufholbedarf, weshalb die Gesundheitsdirektion gemeinsam mit dem Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) die Leistungserbringer noch enger begleiten wird. Weitere Gesundheitsanbieter wie ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken werden voraussichtlich mit Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPDG ebenfalls verpflichtet werden, sich einem EPD-Anbieter anzuschliessen. Die Post Sanela Health AG oder andere EPD-Anbieter unterstützen die Gesundheitsinstitutionen, die nötigen Schritte bis hin zur produktiven Inbetriebnahme des EPD-Anschlusses effizient anzugehen. Je mehr Gesundheitsinstitutionen, Gesundheitsfachpersonen sowie Patientinnen und Patienten das EPD verwenden, desto grösser ist der Nutzen zugunsten eines qualitativ hochstehenden, wirtschaftlichen und effizienteren Gesundheitssystems.

Informationskampagne des Bundes

Um die Gesundheitsfachpersonen für einen Anschluss ans EPD zu gewinnen, hat der Bund Ende Juni 2023 eine schweizweite Kommunikationskampagne unter dem Motto «Das EPD wirkt» gestartet. Informiert wird über die Möglichkeiten, ein EPD zu eröffnen, sowie über die vielfältigen Anwendungen. 2024 wird zudem eine Kampagne für die breite Bevölkerung folgen. Die Gesundheitsdirektion wird diese im Kanton Zürich wo sinnvoll gezielt unterstützen und verstärken.

Dr. Labinot Demaj, Leiter Digitale Transformation, Gesundheitsdirektion: «Die Möglichkeit, das EPD online zu eröffnen, ist ein wichtiger Schritt, um dessen Verbreitung innerhalb der bestehenden gesetzlichen Anforderungen zu fördern, im Wissen darum, dass die Nutzerfreundlichkeit noch optimiert werden muss.»

Regierungsrätin Natalie Rickli: «Noch hinken wir in der Schweiz hinterher, währendem das EPD in anderen Ländern bereits etabliert ist. Um die Voraussetzungen weiter zu verbessern sind nun alle Akteure – Bund, Kantone, EPD-Anbieter und Leistungserbringer – aufgefordert, einen Effort zu leisten. Ziel muss sein, dass Patientinnen und Patienten ab 2024 mit geringem Aufwand ein EPD eröffnen und ihre Gesundheitsinformationen den Gesundheitsfachpersonen zugänglich machen können, indem die Spitäler und Heime angeschlossen sind.»

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